Kleinere Städte und Gemeinden

  • Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und Handlungsfähigkeit in dünn besiedelten bzw. ländlichen Räumen

Das Programm fördert die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden. Durch überörtliche integrierte Entwicklungskonzepte sollen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gebündelt werden. Das Förderprogramm ist darauf ausgerichtet, die städtebauliche Infrastruktur anzupassen und die Daseinsvorsorge langfristig zu sichern.


Hinweis: Bund und Länder haben die Städtebauförderprogramme neu strukturiert. Im Programm Kleinere Städte und Gemeinden können keine neuen Gesamt-Maßnahmen aufgenommen werden. Es wird auf die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung verwiesen.

Gefördert werden insbesondere:
  • die Ermittlung der Nachfrageentwicklung und Anpassungsbedarfe: Abschätzung der quantitativen und qualitativen Entwicklung von Infrastrukturauslastung und -nachfrage, Bestandserfassung, Bedarfsanalysen zur Identifizierung des Anpassungsbedarfs der Einrichtungen in den betroffenen Kommunen
  • Sanierungskonzepte zur Anpassung ausgewählter zentraler Infrastruktureinrichtungen, mit langfristig tragfähigen Maßnahmenvorschlägen für den zukünftigen Bedarf
  • Strategische Netzwerke zur interkommunalen Kooperation für die gemeinsame Sicherung sozialer Angebote
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen zur Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements und für die Öffentlichkeitsarbeit (auch "Tag der Städtebauförderung"): Maßnahmen zur Information, Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit, um möglichst frühzeitig Akzeptanz für die notwendige Anpassung des Infrastrukturangebotes an veränderte Nachfragestrukturen zu schaffen
  • die Begleitung der Entscheidungsfindung und Konzeptentwicklung durch öffentlichen Diskurs zur Förderung der überörtlichen Kooperation und Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur durch Moderationsdienstleistungen
  • bedarfsgerechte bauliche Anpassung und Sanierung von Gebäuden öffentlicher, sozialer, kultureller Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur für eine gemeinsame effizientere Nutzung durch die beteiligten Kommunen bzw. Ortsteile
  • Sanierung und bedarfsorientierter Umbau leer stehender Gebäude, z. B. als flexibel nutzbare Multifunktionshäuser für wohnortnahe Versorgungsleistungen
  • Maßnahmen zur Innenentwicklung
  • Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Grün- und Freiräumen bzw. zur Barrierearmut /-freiheit von Gebäuden und Flächen
  • Verfügungsfonds (z. B. zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich sozial-kultureller Infrastruktur)

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Portrait von Gerhard Petermann

Gerhard Petermann

Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905-3315

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