Kleinere Städte und Gemeinden

  • Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und Handlungsfähigkeit in dünn besiedelten bzw. ländlichen Räumen

Das Programm fördert die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden. Durch überörtliche integrierte Entwicklungskonzepte sollen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gebündelt werden. Das Förderprogramm ist darauf ausgerichtet, die städtebauliche Infrastruktur anzupassen und die Daseinsvorsorge langfristig zu sichern.

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.


Hinweis: Bund und Länder haben die Städtebauförderprogramme neu strukturiert. Im Programm Kleinere Städte und Gemeinden können keine neuen Gesamt-Maßnahmen aufgenommen werden. Es wird auf die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung verwiesen.

Gefördert werden insbesondere:
  • die Ermittlung der Nachfrageentwicklung und Anpassungsbedarfe: Abschätzung der quantitativen und qualitativen Entwicklung von Infrastrukturauslastung und -nachfrage, Bestandserfassung, Bedarfsanalysen zur Identifizierung des Anpassungsbedarfs der Einrichtungen in den betroffenen Kommunen
  • Sanierungskonzepte zur Anpassung ausgewählter zentraler Infrastruktureinrichtungen, mit langfristig tragfähigen Maßnahmenvorschlägen für den zukünftigen Bedarf
  • Strategische Netzwerke zur interkommunalen Kooperation für die gemeinsame Sicherung sozialer Angebote
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen zur Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements und für die Öffentlichkeitsarbeit (auch "Tag der Städtebauförderung"): Maßnahmen zur Information, Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit, um möglichst frühzeitig Akzeptanz für die notwendige Anpassung des Infrastrukturangebotes an veränderte Nachfragestrukturen zu schaffen
  • die Begleitung der Entscheidungsfindung und Konzeptentwicklung durch öffentlichen Diskurs zur Förderung der überörtlichen Kooperation und Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur durch Moderationsdienstleistungen
  • bedarfsgerechte bauliche Anpassung und Sanierung von Gebäuden öffentlicher, sozialer, kultureller Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur für eine gemeinsame effizientere Nutzung durch die beteiligten Kommunen bzw. Ortsteile
  • Sanierung und bedarfsorientierter Umbau leer stehender Gebäude, z. B. als flexibel nutzbare Multifunktionshäuser für wohnortnahe Versorgungsleistungen
  • Maßnahmen zur Innenentwicklung
  • Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Grün- und Freiräumen bzw. zur Barrierearmut /-freiheit von Gebäuden und Flächen
  • Verfügungsfonds (z. B. zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich sozial-kultureller Infrastruktur)

Bei Fragen hilft

Portrait von Gerhard Petermann

Gerhard Petermann

Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905-3315

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