IB.SH WEGfinanz
- Darlehen ab 5.000 Euro bis 25.000 Euro je Wohneinheit
- Sie modernisieren oder sanieren mit einer Eigentümergemeinschaft
- Vereinfachtes Antragsverfahren und Vergabe ohne Grundbucheintragung
IB.SH WEGfinanz bietet Ihnen als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) günstige Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der IB.SH für Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben in Schleswig-Holstein. Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für das eigene Darlehen.
Was sind Ihre Vorteile?
- Einbeziehung günstiger Fördermittel
- Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro möglich
- Jeder Wohnungseigentümer haftet ausschließlich für sein Darlehen.
- Die IB.SH bietet aktuell folgende Darlehen im Rahmen von IB.SH WEGfinanz an: KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit und IB.SH Immofix
- Vergabe ohne Grundschuldeintragung bis 25.000 Euro
- vereinfachtes Antragsverfahren
- Verzicht auf Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines jeden einzelnen Wohnungseigentümers
- Koordinierung der Finanzierung durch den Verwalter
Wer und was wird gefördert?
Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von privaten Wohnungseigentümern
Wie wird gefördert?
- Beratung hinsichtlich des Modernisierungs- und/oder Sanierungsvorhabens auf der Eigentümerversammlung
- Darlehensbetrag: min. 5.000 Euro und max. 25.000 Euro pro Wohnungseigentümer
- gleichbleibende monatliche Belastung
- Auszahlung: bei Beginn des Vorhabens
- Eigenbeteiligung je nach Kostenhöhe pro Wohnungseigentümer:
Kosten je Wohneigentümer bzw. Kreditnehmereinheit | einzubringende Eigenmittel | Darlehensbetrag über IB.SH WEGfinanz |
---|---|---|
bis 15.000 Euro | - | max. 15.000 Euro |
bis 22.200 Euro | mind. 10% | max 20.000 Euro |
bis 29.400 Euro | mind. 15% | max 25.000 Euro |
Was ist noch wichtig?
- Kreditprüfung anhand einer Schufa-Auskunft
- keine Hausgeldrückstände der Kreditnehmer in den letzten drei Jahren
- Honorar: 2 % des Gesamtinvestitionsvolumens zzgl. Mehrwertsteuer (förderfähig und von der Wohnungseigentümergemeinschaft mitfinanzierbar):
Anzahl der Wohneinheiten | Honorar zzgl. MwSt. | Maximalbetrag inkl. MwSt. |
---|---|---|
1-10 | 2% des Investitionsvolumens | 5.000 Euro |
11-20 | 2% des Investitionsvolumens | 10.000 Euro |
21-50 | 2% des Investitionsvolumens | 20.000 Euro |
ab 50 | 2% des Investitionsvolumens | 25.000 Euro |
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer konkreten Modernisierungsmaßnahme
- Erklärung der IB.SH zum Finanzierungspartner
- Beauftragung des Verwalters mit der Finanzierungskoordination
Wer ist Ihr Fördergeber?
Die IB.SH, auch in Zusammenarbeit mit der KfW
Ihre Beraterinnen und Berater



