IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus

  • zinsvergünstigtes Darlehen aus Landes- und zusätzlich Bundesmitteln
  • Tilgungsaussetzung in der Anfangsphase
  • Beratung bei komplexen Breitbandvorhaben

Mit dem zinsvergünstigten IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus fördert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein, refinanziert auf Basis des Förderprogramms „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ der KfW. Die IB.SH verbilligt die durch eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Bankengruppe zusätzlich aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein.


Was sind Ihre Vorteile?

  • Zinsvergünstigung von bis zu 7,5 % des Darlehensbetrages
  • Aussetzung der Tilgung für bis zu 5 Jahre 
  • Erfahrung der IB.SH im Bereich der Beratung und Finanzierung komplexer Breitbandvorhaben

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Investitionskosten für den Ausbau von öffentlichen passiven FTTH-/FTTB-Netzen einschließlich Nebenkosten (inkl. Anschluss von Mobilfunkmasten).
  • Förderfähig sind die Erstinvestitionen

Wie wird gefördert?

  • IB.SH-Darlehen in Höhe von bis zu 50 % der Investitionskosten, mind. 125 T€, max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben 
  • Finanzierung:
    • Darlehenslaufzeit: bis zu 20 Jahre
    • Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
    • Aussetzung der Tilgung: in den ersten 1-5 Jahren der Darlehenslaufzeit (berechnet ab Valutierung)
    • Ratendarlehen
  • Zinsvergünstigung: zu Beginn der Darlehenslaufzeit – in einer Zeitspanne von bis zu 10 Jahren (berechnet ab Valutierung) in der Höhe von bis zu 1,5 Prozentpunkten p. a. aus Mitteln des Sondervermögens Breitband auf den von der IB.SH in jedem Einzelfall auf Kapitalmarktbasis risikogerecht ermittelten kostendeckenden Darlehenszins (Aktivzins). Die Zinsverbilligung darf in der Summe 7,5 % des Darlehensbetrages nicht übersteigen.

Was ist noch wichtig?

  • Einhaltung der EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen und förderrechtlichen Bestimmungen durch den Darlehensnehmer
  • Die IB.SH gewährt das Darlehen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, Amtsblatt der EU L vom 15.12.2023.
  • Die IB.SH gewährt das Darlehen auf Basis von Refinanzierungskonditionen des KfW-Programms 206 „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“. Die KfW hat damit Einblick- und Informationsrechte gegenüber dem Darlehensnehmer.
  • Die Förderung gemeinnütziger Organisationen ist ausgeschlossen.
  • Das Merkblatt zum KfW-Programm 206 „Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Standardvariante“ findet in seiner jeweils gültigen Fassung ergänzend Anwendung. Bitte beachten Sie insbesondere den dortigen Abschnitt „Förderausschlüsse“. 

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Antrag bei der IB.SH vor Beginn des Vorhabens
  • Einreichung einer De minimis-Erklärung durch den Antragsteller
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

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