IB.SH Agrargarantie
- Finanzierung von Investitionen
- 80%ige Ausfallgarantie für bestehendes und künftiges Kreditengagement
- Ausfallgarantie bis zu 1 Mio. Euro
Mit der IB.SH Agrargarantie besichern wir ein bestehendes und zukünftiges Kreditengagement mit einer bis zu 80-prozentigen Ausfallgarantie.
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgendes Sustainable Development Goal.
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Was sind Ihre Vorteile?
- Die Finanzierung von schwach besicherten Finanzierungsvorhaben wird möglich
- Schaffung von freien Kreditspielräumen
Wer wird gefördert?
- landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe in Schleswig-Holstein
- KMU, die privilegierte Biomasseanlagen betreiben
Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Was wird gefördert?
- Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen
- Neugeschäft und Bestandsübernahmen sind möglich
Von der Förderung ausgenommen sind reine Ablösungen vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Wie wird gefördert?
- Unterlegung eines Keditengagements eines KN oder einer KN-Einheit der Hausbank durch eine bis zu 80-prozentige Ausfallgarantie
- Garantiebetrag: bis zu 1 Mio. Euro
- Garantieentgelt: abhängig von Bonität und Rating (siehe Tabelle "Konditionen IB.SH Agrargarantie"); kann dem KN weiterbelastet werden
- Garantieverlauf: gleich bleibend; sofortige mind. halbjährliche Tilgung
- Garantielaufzeit: bis 10 Jahre
- Bearbeitungsentgelt: nein
- Engagement der Hausbank ist banküblich abzusichern
Was ist noch wichtig?
- Voraussetzung für eine Förderung sind intakte wirtschaftliche Verhältnisse des Darlehensnehmers
- Die Beteiligung an bestehenden Krediten ist nur möglich, sofern das Unternehmen mind. die letzten 3 Jahre als ein gesundes Unternehmen betreut wurde.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Die Hausbank reicht den Kreditantrag bei der IB.SH ein.
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Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Antrag auf Übernahme einer IB.SH Agrargarantie
- Genehmigte/r Kreditvorlage/Beschluss -ggf. vorab im Entwurf- mit folgenden Mindestinhalten:
- Obligo-Darstellung
- Positive Kapitaldienstberechnung aufgrund aktueller Zahlenbasis, alternativ auf nachvollziehbarer Planbasis
- Sicherheitenaufstellung nebst Bewertung
- Letzte vorliegende Vermögensaufstellung nebst Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid
- Aktueller Jahresabschluss (nicht älter als 6 Monate ansonsten zusätzlich aktuellen Geldrückbericht) nebst Bilanzanalyse, nach letztem Ratingprotokoll, LBV-Datenspiegel
- Bilanzgliederung der letzten drei Jahresabschlüsse
- Ggf. Planzahlen bei Änderungen von betrieblichen Rahmenbedingungen sowie bei derzeit nicht gegebener Kapitaldienstfähigkeit
- Personalausweis der wirtschaftlich handelnden Person
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Aktueller Überblick über die gesellschaftlichen Verhältnisse (zum Beispiel Organigramm)
- Bei Biogasanlagen zusätzlich:
- Substratzusammensetzung
- Produktionskennziffern (installierte Leistung kWh, Bemessungsleistung kWh, Auslauf EEG)
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Konditionen IB.SH Agrargarantie
| DSGV-Rating | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BVR-Rating | 0+ bis 1b | 1c | 1d | 1e | 2a | 2b | 2c | 2d | 2e | |
| PD in Jahr 1 (gem. DSGV-Mapping) | 0,00% - 0,09% | 0,12% | 0,17% | 0,26% | 0,39% | 0,59% | 0,88% | 1,32% | 1,98% | 2,96% |
| Avalprovision IB.SH | 0,70% | 0,80% | 0,80% | 0,80% | 1,10% | 1,10% | 1,60% | 1,80% | 2,20% | 2,50% |
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