Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds.SH

  • Zuschussförderung für Potenzialanalysen
  • Schaffung von Bauland im gewerblichen und industriellen Bereich

Mit seinem zweistufigen Förderprogramm unterstützt das Land die Kommunen (Kreise, Gemeinden und Ämter), kommunale Zweckverbände sowie der Aufsicht des Landes unterstehende insolvenzunfähige Anstalten öffentlichen Rechts, die beabsichtigen, bei der Entwicklung von Flächen für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgende Sustainable Development Goals.

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.

Logo SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur

SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur

Das Ziel ist, eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsvorhaben zum Erhalt und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur.

Die Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein hat das Ziel, dass bis 2025 der überwiegende Teil der Haushalte Schleswig-Holsteins über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Bei der Errichtung der Anschlüsse unterstützen wir Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Finanzierungs- und Fördermitteln sowie durch flankierende Beratung. So konnte mit unserer Hilfe der Breitbandausbau in Schleswig-Holstein stark vorangetrieben werden.

Kennzahlen

122 Existenzgründungen wurden finanziell unterstützt und rund 1.586 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe motiviert zur Diversität der Unternehmerlandschaft (zum Beispiel Tourismus, Gesundheit, erneuerbare Energien). Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.


So funktioniert der Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds SH

Was sind Ihre Vorteile?

  • Fundierte Entscheidungsgrundlage durch Potenzialanalysen
  • Kombinierte Zuschuss- und Darlehensförderung

Wer wird gefördert?

Kommunen (Kreise, Gemeinden und Ämter), kommunale Zweckverbände sowie der Aufsicht des Landes unterstehende insolvenzunfähige Anstalten öffentlichen Rechts, die beabsichtigen, die beantragten Flächen für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung zu entwickeln.

Was wird gefördert?

Programmteil 1

  • Erstellung von Potenzialanalysen

Programmteil 2

  • Entwicklung von Flächen für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung, u.a. Erschließung, Ankauf, Schaffung von Infrastruktur

Wie wird gefördert?

Programmteil 1

  • Zuschussförderung
  • 70 % der zuwendungsfähigen Kosten

 

Programmteil 2

  • Bereitstellung eines Darlehens (zu Markteinstandskosten) für die im Rahmen der Potentialanalyse definierten Entwicklungskosten
  • Jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,3 % p.a.
  • Die Antragstellerin hat den Darlehenszins (Markteinstand zuzüglich Verwaltungskostenbeitrag) zu zahlen
  • Endfällig, idealerweise aus den Erlösen der entwickelten Gewerbeflächen und/oder Fachförderungen
  • Tilgungen können auf Wunsch der Kommune zu festen Zeitpunkten vereinbart werden

Welche Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind möglich?

  • Die Kommune ist bei der Flächenentwicklung verpflichtet, eventuell vorhandene Zuschussmittel aus Fachförderprogrammen zu beantragen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Anträge können bei der IB.SH gestellt werden
  • Vor der Beantragung ist eine Initialberatung durch die IB.SH möglich, wenden Sie sich gerne an die unten angegebenen Ansprechpartner

Was ist noch wichtig?

  • Mit dem Vorhaben darf frühestens nach Antragseingang bei der IB.SH begonnen werden. Anträge auf einen Vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind möglich.
  • Das Darlehen ist nur bedingt rückzahlbar, soweit Mindererlöse aus geförderten Projekten nach vollständiger Flächenveräußerung oder bei Endfälligkeit des Darlehens verbleiben. Eine Umwandlung von bis zu 20 % der Darlehenssumme in einen Zuschuss ist möglich.
  • Das Land wird nach vollständiger Flächenveräußerung an Mehrerlösen aus der Entwicklung mit beteiligt.

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitslinie der IB.SH (abrufbar unter http://www.ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie

Bei Fragen hilft

Portrait von Holger Seidel

Holger Seidel

Berater Gewerbeflächenentwicklung
0431 9905-2816
Portrait von Lars Bührmann

Lars Bührmann

Berater Wohnquartiersentwicklung
0431 9905-3738