„Freie Szene“: Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen - Kulturförderung

  • Gefördert werden Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften
  • Gefördert werden der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Baumaßnahmen
  • Gefördert werden Investitionen mit einer Zuschusshöhe ab 3.000 Euro bis zu 50.000 Euro

Das Investitionsprogramm des Kulturministeriums wurde verlängert und soll weiterhin die kulturelle Infrastruktur im Lande fördern und nachhaltig stärken. Dieses Investitionsprogramm fördert Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften


Das Programm richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie etwa soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht - staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist im Jahr 2023 mit 265.000 Euro ausgestattet. Die Projekte können eine Laufzeit bis max. 31.12.2023 haben.
 
Die Anträge sind im Original bis spätestens zum 30.04.2023 unter folgender Adresse einzureichen: 
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Ansprechpartner bei Fragen zum Förderangebot

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

0431 9905-2222