Förderprogramm Mobile Luftreiniger

  • Beschaffung (Kauf, Miete, Leasing) von mobilen Luftfiltern

Der Bund und das Land Schleswig Holstein gewähren eine finanzielle Beteiligung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Höhe von 10,2 Millionen Euro.


Wer wird gefördert?

  • Träger öffentlicher allgemeinbildenden Schule sowie Förderzentren
  • Träger der genehmigten Ersatzschulen und Förderzentren
  • Träger von Kindertageseinrichtungen
  • Kindertagespflegepersonen oder deren Beschäftigungsgeber

Was wird gefördert?

Die Beschaffung (Kauf/Miete/Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen der Kategorie 2 (zur Definition siehe Richtlinie).

Wie wird gefördert?

Mit der Abwicklung der Zuwendungen wurde die IB.SH beauftragt.

Die geltende Richtlinie und das Antragsformular finden Sie unter „Downloads“. 

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Portrait von Gabriele Sahm

Gabriele Sahm

Beratung und Bewilligung
IMPULS, Hygieneprogramm „B“, Kindertagesbetreuung
0431 9905-4530