Finanzhilfen zur Unterstützung von Schulträgern bei Covid-19-bedingten Maßnahmen (Hygieneprogramm „B“)
- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und des Infektionsschutzes an Schulen
Das Land Schleswig-Holstein stellt im Haushaltsjahr 2020 15 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Stärkung des Schulbereiches bereit.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und des Infektionsschutzes:
- Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Infektionsschutzes
- Sanierung/Austausch von Fenstern, Einbau von Belüftungsanlagen, sonstige Baumaßnahmen
- vorübergehende Bereitstellung von Containern
Wie wird gefördert?
- Mit der Abwicklung dieser Zuwendungen wurde die IB.SH beauftragt.
- Die geltende Richtlinie, das Antragsformular und den Erstattungsantrag finden Sie unter "Downloads".
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