Baulandentwicklung (Forderungsankauf)
- Kein Mindestdarlehensbetrag
- Bis zu 75 % der kalkulierten zukünftig fälligen Forderungen
- Rückzahlung in einer Summe nach Verkauf der Grundstücke
Mit Erlass vom 11.07.2007 hat das Innenministerium ein weiteres Instrument für die Förderung der Bereitstellung von Bauland und der städtebaulichen Erneuerung von Baugebieten bereitgestellt. Gemeinden wird für den Erwerb und die Erschließung von Bauland neben den üblichen Darlehen noch eine andere geeignete Finanzierung durch die IB.SH angeboten werden.
Was wird gefördert?
Der Erwerb und die Erschließung von Bauland zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken. Die Gemeinde tritt der Investitionsbank Schleswig-Holstein ihre Forderungen gegen die Erwerber der baureifen Grundstücke ab. Als Gegenleistung erhält die Gemeinde die später zu erwartenden Verkaufserlöse sofort mit einem Zinsabschlag. Für die Kommune bedeutet dies, dass der Verkauf der zukünftig fälligen Forderungen an die Investitionsbank keine Belastung ihres Verwaltungshaushaltes begründet.
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden in Schleswig-Holstein
Sonstige Fördervoraussetzungen
Der Forderungskauf kann immer dann zum Tragen kommen, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Sofern zusätzliche Haushaltsbelastungen verkraftet werden können, sollte zumindest geprüft werden, ob nicht auch die Darlehensvergabe aus dem kommunalen Investitionsfonds (KIF) in Frage kommt.
Weg der Antragstellung
Die Mittel können bei der IB.SH beantragt werden. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.
Art und Höhe der Förderung
- bis zu 75 % der kalkulierten zukünftig fälligen Forderung
- kein Mindestdarlehensbetrag
- Zinsen auf Kapitalmarktniveau (Einbehaltung bei Auszahlung)
- Rückzahlung in einer Summe nach Verkauf der Grundstücke
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