Zielgruppe und Förderwege

Zielgruppe

Die Soziale Wohnraumförderung richtet sich an Menschen, die Schwierigkeiten haben, bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt zu finden und anzumieten. Dazu gehören Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, z. B. Familien mit Kindern, ältere Menschen (ab 60 Jahren), Auszubildende und Studierende, Menschen mit Behinderung sowie Flüchtlinge, Asylsuchende und Personen in sozialen Notlagen. Aber auch Berufstätige mit geringem Einkommen können Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben.

Der Paragraph 8 des SHWoFG regelt, wer berechtigt ist, eine geförderte Wohnung zu mieten. Als wohnberechtigt gilt u. a., wer bestimmte Einkommensgrenzen (Stand 01.01.2025) nicht überschreitet (1. Förderweg). Link zur Einkommenstabelle

Förderwege

Aufgrund steigender Mieten – insbesondere im Hamburger Umland, in Kiel, Lübeck und auf den Nordseeinseln - können mittlerweile oft sogar „Normalverdiener“ angemessenen Wohnraum nicht mehr bezahlen. Daher wurden neben dem 1. Förderweg der 2. und 3. Förderweg konzipiert, für die eine Überschreitung der Einkommensgrenzen um bis zu 20 % bzw. 40 % zulässig ist.

Die zulässigen Bewilligungsmieten sind im 2. und 3. Förderweg entsprechend höher.

Einkommensgrenzen

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