Grundprinzip und Ziele der Sozialen Wohnraumförderung

Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist, bezahlbare Wohnungen für Menschen bereitzustellen, die sich am Markt nicht angemessen damit versorgen können. Hierzu gehören insbesondere Haushalte mit Kindern, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Flüchtlinge, Asylsuchende und Personen in sozialen Notlagen.

Weitere Ziele der Sozialen Wohnraumförderung sind u. a. die Erhaltung und Schaffung angemessener Wohnumfelder sowie stabiler Wohn- und Nachbarschaftsverhältnisse (Quartiersförderung).


Grundprinzip der Sozialen Wohnraumförderung

Durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen an Investoren können der Neubau von Mietwohnungen sowie Investitionen in bestehende Wohnungen gefördert werden. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme, dem Förderweg (Link) und der Regionalstufe (Link) ab.

Im Gegenzug für die Gewährung der Förderdarlehen und -zuschüsse verpflichtet sich der Investor, die geförderten Wohnungen langfristig an wohnberechtigte Mieter (Menschen mit gültigem Wohnberechtigungsschein) zu vermieten (Belegungsbindungen). Die Höhe der Mieten und die Mietpreisentwicklung sind für die Dauer der Zweckbindung festgelegt (Mietpreisbindung).

 

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Schaubild Grundprinzip der Sozialen Wohnraumförderung
Wie sieht das Grunpinzip der Sozialen Wohnraumförderung aus?

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