Förderfähige Maßnahmen und Konditionen

Die soziale Wohnraumförderung unterstützt gezielt den Bau, Erwerb und die Modernisierung von Mietwohnraum, um bezahlbares Wohnen langfristig zu sichern. In den Förderrichtlinien sind dafür verschiedene Maßnahmen festgelegt – vom Neubau über die Sanierung bis hin zur Umnutzung bestehender Gebäude. Auch Wohnraum für Studierende und Auszubildende sowie Initiativen kleiner Genossenschaften werden berücksichtigt.

Welche Maßnahmen förderfähig sind und unter welchen Konditionen eine Förderung möglich ist, erfahren Sie auf dieser Seite.


In den Förderrichtlinien sind verschiedene Maßnahmen festgelegt, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau gefördert werden.

Dazu gehören

  • der Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen
  • der Neubau von Wohnungen/ Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende
  • die Modernisierung/ Sanierung inklusive Dachgeschossausbau,  Aufstockung und Umwandlung von Räumen, die bisher anderen als Wohnzwecken dienten
  • die Modernisierung/ Sanierung von Wohnungen/ Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende inklusive Dachgeschossausbau,  Aufstockung und Umwandlung von Räumen, die bisher anderen als Wohnzwecken dienten
  • der Erwerb von Zweckbindungen Anwartschaften / Verlängerung von Zweckbindungen 
  • der Neubau von Mietwohnungen und Erwerb von Bestandsimmobilien durch kleine Genossenschaften

Die Ausgestaltung der Konditionen ist abhängig von dem Fördergegenstand, dem jeweiligen Förderweg und der Regionalstufe.

Die zulässige Miete für geförderte Wohnungen in Schleswig-Holstein ist auch je nach Region (und Förderweg) unterschiedlich hoch.

Die Regionen sind den Regionalstufen A, B und C zugeordnet. Bei der Zuordnung wurden u. a. bestimmte Kriterien zum Wohnungsmarkt, zur Wohngeldberechtigung, zur Infrastruktur, zur Landesplanung etc. berücksichtigt.

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