Corona Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sowie Messen und Ausstellungen

Mit den Sonderfonds bietet der Bund zusätzliche Entlastungsmaßnahmen bzw. sichert Veranstalter gegen wirtschaftliche Risiken einer coronabedingten Absage ab.

Die Registrierungsfrist für neue Veranstaltungen ist abgelaufen. Bei erfolgter Registrierung innerhalb der Frist können Anträge bis zum 30.06.2023 gestellt werden.

Förderzeitraum: 01.07.2021 bzw. 01.09.2021 bis 31.12.2022

Dieser Sonderfonds soll durch die Corona-Pandemie verursachte Härten für Kulturveranstaltende ausgleichen und Veranstaltende für Schäden, die aus Corona-bedingten Absagen und Minderauslastungen entstehen, entschädigen. Konkret soll er die Wirtschaftlichkeit von Kulturveranstaltungen, welche mit Corona-bedingt verminderten Teilnehmendenzahlen stattfinden müssen, erhöhen und Veranstaltende von Kulturveranstaltungen gegen das Risiko eines Corona-bedingten Ausfalls absichern.

Der Sonderfonds beinhaltet zwei Module:

  • Im Modul Wirtschaftlichkeitshilfe kann ein Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen gewährt werden, um die Finanzierungslücke von förderfähigen Kulturveranstaltungen zu schließen.
  • Im Modul Ausfallabsicherung wird Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen gegeben. Der Sonderfonds übernimmt für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten

Hier finden Sie Informationen zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen.

Die Frist für die Beantragung im Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen ist abgelaufen. Neue Anträge können Sie somit nicht mehr stellen.

Förderzeitraum: 25.10.2021 bis 30.09.2022

Mit diesem Sonderfonds sichern Bund und Länder einen Großteil der Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab. Damit sollen Anreize zur Planung und Durchführung von Messen und Ausstellungen gesetzt werden.

Hier finden Sie Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Bei Fragen zu den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

0800 664 843 0

Bei Fragen zu den Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen