Infothek:

Rechtliche Rahmenbedingungen,
Strategien und Leitfäden rund um
kommunale Nachhaltigkeitsthemen

Mit der vorliegenden Infothek stellen wir Ihnen daher eine Auswahl an Leitfäden und Informationsquellen rund um Nachhaltigkeitsthemen im Kommunalwesen und dem Bausektor vor.
Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht an rechtlichen Grundlagen und Nachhaltigkeitsstrategien, der öffentlichen Hand sowie öffentlicher Einrichtungen.

Die vorliegende Infothek hat dabei nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und stellt kein Beratungsangebot dar.

Gesetze und rechtliche Rahmenbedingungen

Nachhaltigkeitsstrategien

Die Agenda 2030 (2015 verabschiedet von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen) mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) ist Grundlage der DNS. Dem Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung zu folgen, bedeutet für die Bundesregierung, darauf hinzuarbeiten, mit ihrer Politik gleichermaßen den Bedürfnissen der heutigen sowie künftiger Generationen gerecht zu werden. Das Ziel-Bild: Ein „nachhaltiges“ Deutschland muss ein fortschrittliches, innovatives, offenes und lebenswertes Land sein. Die Bundesregierung versteht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie nicht als ein fertiges Produkt, das auf absehbare Zeit nicht mehr geändert wird, sondern als einen Prozess. Um die Umsetzung der Agenda 2030 zu beschleunigen, nutzt die Bundesregierung eine Reihe von strategischen Instrumenten und Verfahren. Die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erfordert nicht nur Handeln in den jeweiligen Politikbereichen, sondern auch Rahmenbedingungen, die nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Ein wichtiger Grundsatz der Agenda 2030 ist der Multiakteursansatz. Nachhaltige Entwicklung erfordert das Zusammenwirken aller staatlichen und nichtstaatlichen Akteure. In einem föderalen Mehrebenensystem tragen alle staatlichen Ebenen gemeinsam Verantwortung für die Erreichung der Ziele der Agenda 2030 in und mit Deutschland. Nachhaltigkeitspolitik ist ein Prozess, der kontinuierlich vorangetrieben werden muss.

Lesen Sie im Folgenden mehr über die DNS.

Hier gelangen Sie zu der vollständigen Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Die Kurzfassung finden Sie hier.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich bereits 2016 zu den UN-Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 bekannt und darauf verständigt, den Umsetzungsstatus der UN- Nachhaltigkeitsziele in Schleswig-Holstein mit einer Bestandsaufnahme zu den Tätigkeiten der Landesregierung zu prüfen. Schleswig-Holstein soll so im Sinne der Agenda 2030 der Vereinten Nationen nachhaltig weiterentwickelt werden und einen Beitrag zur nationalen und internationalen Zielerreichung leisten. Im Dezember 2018 wurden dazu insgesamt 75 Indikatoren festgelegt, anhand derer die nachhaltige Entwicklung gemessen werden soll. Bei der Auswahl würde auf die Vergleichbarkeit mit den Berichten von Bund und Ländern geachtet, sowie neben den hiesigen Auswirkungen auch globale Auswirkungen in den Blick genommen. Auf dieser Basis wurde der 1. Bericht Schleswig-Holsteins zu den UN-Nachhaltigkeitszielen vorgelegt, der im Juni 2020 veröffentlicht wurde. Eine Fortschrittsberichterstattung soll alle fünf Jahre erfolgen.

Das schleswig-holsteinische Indikatoren-Set ordnet die UN-Nachhaltigkeitsziele acht übergreifenden politischen Handlungsfeldern zu:

  1. Good Governance
  2. Gesundes Leben
  3. Bildung
  4. Soziale Gerechtigkeit
  5. Infrastruktur und Klimaschutz
  6. Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenschutz
  7. Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
  8. Globale Verantwortung

Sie führen die inhaltlichen Schwerpunkte der UN-Nachhaltigkeitsziele für ein entwickeltes Land zusammen und ermöglichen eine Fokussierung auf relevante Themen und Handlungsebenen. 

Den "1. Bericht Schleswig-Holsteins zu den UN-Nachhaltigkeitszielen" können Sie hier abrufen.

Bei der GMSH Nachhaltigkeitsstrategie geht es im Wesentlichen um zwei Kernthemen (Fragestellungen):

  1. 1. Wie müssen Landesliegenschaften gebaut und betrieben werden, um eine treibhausgasneutrale Energieversorgung bis 2050 zu ermöglichen?
  2. 2. Wie können bauliche Maßnahmen für Landesliegenschaften treibhausgasneutral umgesetzt werden?

Die GMSH Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt zudem eine ganzheitliche Umsetzung verschiedener Maßnahmen:

  • Sanierung und energetische Modernisierung der Landesgebäude
  • Nutzung klimaneutraler Fernwärme
  •  Umstieg von Gasheizung auf Solar und/oder Wärmepumpen
  • Speicherung, Quartierslösungen, Nutzereinbindung und Verbesserung der Flächennutzung durch Suffizienz (= das Bemühen um einen möglichst geringen Rohstoff- und Energieverbrauch)
  • Verringerung des Energieverbrauchs als notwendige Bedingung für eine klimaneutrale Energieversorgung.

Lesen Sie im Folgenden mehr über die GMSH Nachhaltigkeitsstrategie.

Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement und die klimaneutrale Verwaltung

Mit der Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) des Landes Schleswig-Holstein unterstützt die Energieagentur der IB.SH, Städte und Gemeinden dabei, Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Kommunalen Akteuren wird im Rahmen einer kostenfreien Initialberatung die Möglichkeit geboten, geeignete Aktivitäten zu identifizieren und erste Projektideen zu vertiefen und mögliche Vorgehensweisen zu erörtern. Als Abteilung des zentralen Förderinstituts des Landes Schleswig-Holstein, der IB.SH wird dabei ein Schwerpunkt auf die Fördermöglichkeiten des Bundes und Landes gelegt. Darüber hinaus wird Ihnen auch Unterstützung bei weiteren Fördermittelakquisitionen und der Finanzierung von Projekten geboten.

Hier gelangen Sie direkt zum Informations- und Beratungsangebot der Energie- und Klimaschutzinitiative.

Der Leitfaden „Wirkungsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement in Kommunen“ wurde von der Bertelsmann Stiftung zusammen mit dem Netzwerk „Local Governments for Sustainability“ veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich vor allem an „Kommunalverwaltungen, die am Beginn der Entwicklung und Einrichtung eines wirkungsorientierten lokalen Nachhaltigkeitsmanagements stehen“. Nach einer grundlegenden Einführung in den methodischen Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems stehen Ihnen ausführliche Handreichungen zu den vier Hauptinstrumenten (Nachhaltigkeitsbericht, -strategie, -haushalt und -prüfung) eines Nachhaltigkeitsmanagements zur Verfügung. Dort wird das entsprechende Instrument ausführlich vorgestellt sowie praxisnahe Umsetzungstipps geboten.

Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.

Das Handbuch wurde im Rahmen des durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Projekts „Nachhaltige Kommunalverwaltungen“ in Deutschland an der Leuphana Universität Lüneburg erstellt und hat das Ziel, Kommunalverwaltungen bei der Transformation zu einer nachhaltigen, kommunalen Steuerung zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werden die für ein Nachhaltigkeitsmanagement notwendigen fünf Schritte vorgestellt und im Kontext der Kommunalverwaltung erläutert. Darüber hinaus bietet das Handbuch eine Übersicht verschiedener Handlungsfelder, in denen kommunale Nachhaltigkeit verankert und umgesetzt werden sollte. Zurbesseren Veranschaulichung werden die Inhalte des Handbuchs durch Beispiele aus zwei Kommunen begleitet.

Hier gelangen Sie direkt zum Handbuch.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) den „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ entwickelt. Damit steht Kommunen ein auf dem DNK basierender Berichtsstandard zur Verfügung, der explizit kommunale Besonderheiten berücksichtigt. Der Berichtsrahmen stellt neben der Struktur und dem Aufbau des Berichts alle zu berichtenden Inhalte und Handlungsfelder vor. 

Hier gelangen Sie direkt zum Bericht.

Hier gelangen Sie zu einer Kurzzusammenfassung des Berichts.

Die „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)“ führt in Kooperation mit verschiedenen Partnern in Schleswig-Holstein das Projekt „Global Nachhaltige Kommune Schleswig-Holstein“ durch. In dem Projekt werden den Kommunen die Agenda 2030 mit ihren 17 SDGs erläutert sowie strategische Unterstützung bei deren Umsetzung und Monitoring angeboten. Im Rahmen des Projektes wurden während des ersten Projektzeitraums bereits verschiedene Kommunen aus Schleswig-Holstein unter anderem durch Beratungsangebote und Workshops unterstützt. Seit 2020 läuft der zweite Projektzeitraum. Die Dokumentation über den ersten Projektzeitraum (2017-2019) zeigt die Zielsetzung und den Aufbau des Projektes. Des Weiteren werden die Erfahrungsberichte von teilnehmenden Kommunen in SH vorgestellt; dadurch bietet die Dokumentation auch praxisbezogene Tipps.

Mehr rund um das Projekt „Global Nachhaltige Kommune Schleswig-Holstein“ erfahren Sie hier.

Die Dokumentation über den abgeschlossenen Projektzeitraum finden Sie hier.

Eine Kurzzusammenfassung der Dokumentation finden Sie hier.

Nachhaltige Bauprojekte

Die ARGE-SH ist ein technisch und bauwirtschaftlich beratender Dienstleister für die Bau- und Wohnungswirtschaft, Kommunen, Planer und Ausführende. Sie begleitet Bauvorhaben und Bauprozesse von Beginn an bis zur endgültigen Fertigstellung und erstellt individuelle projekt- und aufgabenbezogene Dienstleistungs- und Beratungsangebote. Zudem bietet die ARGE in Zusammenarbeit mit der Energieagentur der IB.SH ein umfassendes Beratungsangebot für erneuerbare Energien, Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen.

Hier gelangen Sie direkt zur Homepage der ARGE-SH.

Zusätzlich zum Dienstleistungsangebot steht mit dem Verein die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. ein einzigartiges Netzwerk des Bauwesens in Norddeutschland zur Verfügung. Gegründet als Gesprächsplattform aller am Bau Beteiligten in Schleswig-Holstein, liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der Bauforschung, der Bau- und Wohnberatung und der technischen Qualitätssicherung.

Die ARGE e.V. ist beratender Partner der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), der Kommunen und Ministerien, Institutionen und Verwaltungen auf Landes- und Bundesebene.

Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung. Die ARGE ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke.

Hier gelangen Sie direkt zur Homepage der ARGE e.V.

Das SCI-Network Konsortium hat den Leitfaden “Beschaffung innovativer und nachhaltiger Lösungen im Baubereich” für öffentliche Auftraggeber in Europa entwickelt. Ziel ist es, öffentliche Auftraggeber mit Hilfe des Leitfadens bei der innovationsfreundlichen Gestaltung von Ausschreibungen zu unterstützen, damit sie die ökologischen, finanziellen und sozialen Vorteile innovativer Baulösungen besser nutzen können. Der Leitfaden zeigt, wie im Ausschreibungsverfahren Innovationen in den einzelnen Phasen und Bestandteilen gefördert werden können und enthält Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmodellen.

Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.

Hier gelangen Sie zu einer Kurzzusammenfassung des Leitfadens.

Der Deutsche Städtetag hat eine Handreichung zum Thema „Nachhaltiges und suffizientes Bauen in den Städten“ herausgegeben. Ziel der Handreichung soll sein, dass die Kommunen als größter öffentlicher Bauherr ein neues Verständnis für nachhaltiges und suffizientes Bauen entwickeln. An Hand verschiedener Fragen und Problemstellungen wird das bisherige sowie das neue Verständnis von Nachhaltigkeit hinterfragt und diskutiert. Es werden Anforderungen und Empfehlungen formuliert, die eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema in den Kommunen ermöglichen sollen.

Hier gelangen Sie direkt zur Handreichung.

Hier gelangen Sie zu einer Kurzzusammenfassung der Handreichung.

Der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat richtet sich an alle beteiligten Akteure in der Phase der Planung und Realisierung von Gebäuden und deren Außenanlagen und bietet eine Unterstützung für die Optimierung der Nutzungs- und Betriebsphase des Gebäudes. Mit dem Leitfaden sollen die Akteure unterstützt werden, ihre Einflussmöglichkeiten auf die Nachhaltigkeit des Bauwerks zu erkennen, zu bewerten und positiv zu beeinflussen.

Der Leitfaden stellt das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) vor und befasst sich neben Hintergrundinformationen zum Verständnis der Nachhaltigkeit mit politischen Rahmenbedingungen, Instrumenten und Kompetenzen zum nachhaltigen Planen, Bauen, Nutzen und Betreiben von Gebäuden und Liegenschaften, welche jeweils in den Kontext des BNB eingebunden werden.

Der Leitfaden bietet darüber hinaus ein Informationsangebot zu aktuellen Forschungen, Forschungsergebnissen sowie einer Vielzahl an Publikationen.

Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.

Hier gelangen Sie zu einer Kurzzusammenfassung des Leitfadens.

Der Leitfaden führt mit der Darstellung der allgemeinen Grundsätze und Rahmenbedingungen des nachhaltigen Bauens in das Thema ein und stellt den Leitfaden und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen in der Systemvariante „Unterrichtsgebäude“ als wichtige Instrumente zur Umsetzung der baupolitischen Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vor. Der Leitfaden beschreibt Verfahren und formuliert Zielvorgaben sowie Empfehlungen im Hinblick auf die Aspekte der Nachhaltigkeit für die Planung und Realisierung von Neu­bauvorhaben und Erweiterungsbauten einschließlich der Gestaltung von Außenanlagen sowie die Planung und Realisierung von Modernisierungs-, Umbau- und Umnutzungsvorhaben bei Bestandsbauten. Der Leitfaden dient somit als Arbeitshilfe über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden.

Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.

Hier gelangen Sie zu einer Kurzzusammenfassung des Leitfadens.

Die DGNB ist eine Non-Profit- und Nichtregierungsorganisation, deren Aufgabe es ist, Wege und Lösungen für nachhaltiges Planen, Bauen und Nutzen von Bauwerken zu entwickeln und zu fördern. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen der Auf- und Ausbau eines Zertifizierungssystems für nachhaltige Bauten sowie die Vergabe eines Gütesiegels "Nachhaltiges Bauen" in den Qualitätsstufen Platin, Gold, Silber und Bronze (wobei Bronze nicht für Neubauten vergeben wird). Auf der Internetseite des DGNB sind verschieden Publikationen rund um das Thema nachhaltiges Bauen zu finden. Fünf dieser Leitfäden sollen im Folgenden vorgestellt werden.

  1. Bauen für eine bessere Welt – Wie Gebäude einen Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen leisten - Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.
  2. Nachhaltig planen, bauen und betreiben - Das Zertifizierungssystem der DGNB für Quartiere, Gebäude und Innenräume - Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.
  3. Bestandsgebäude zukunftsfähig machen - Das DGNB System für Gebäude im Betrieb - ein Managementinstrument für nachhaltige, auf Klimaschutz optimierte Immobilien - Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.
  4. DGNB Leitfaden - Ihr Weg zum klimaneutralen Gebäude - Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.
  5. Rahmenwerk für „Klimaneutrale Gebäude und Standorte“ - Hier können Sie kostenlos den Leitfaden beantragen.

 

Eine Kurzzusammenfassung der Leitfäden finden Sie hier.

Das ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) hat für das Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) und unter Mitwirkung des Verbands der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg e.V. und KlimAktiv den Leitfaden "Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württtemberg" erstellt.

Ziel des Leitfadens ist es, geeignet Maßnahmen vorzustellen, die zur Erreichung der Klimaneutralität in der kommunalen Verwaltung bis 2040 beitragen können. Es werden die Grundlagen zur systematischen Erfassung der Treibhausgasausstoß in einer kommunalen Verwaltung erläutert. Der Leitfaden bietet neben einer Definition der Klimaneutralität auch erste Schritte zur Minderung der THG-Emissionen. Der Leitfaden ist auf Baden-Württemberg ausgerichtet.

Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden.

Hier gelangen Sie zu einer Kurzzusammenfassung des Leitfadens.

 

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