Die kommunale Wärmeplanung in Schleswig-Holstein nimmt weiter Fahrt auf. Bereits rund 35 Kommunen haben – entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung gemäß Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) 2021 – ihre Wärmepläne fertig gestellt und kommunalpolitisch verabschiedet. Darüber hinaus haben sich weitere Gemeinden, Ämter und Zusammenschlüsse freiwillig auf den Weg gemacht und vom Bund geförderte Wärmepläne erstellen lassen. Mit der Novellierung des EWKG stehen nunmehr alle Städte und Gemeinden in der Pflicht, die Wärmeplanung vor Ort voranzutreiben.
Im nächsten Schritt geht es nun darum, die ausgewiesenen Maßnahmen weiter zu priorisieren und die Umsetzung vor Ort (auch unter Berücksichtigung von Kostenaspekten) vorzubereiten. Dabei stellen sich vielfältige Fragen: von gesetzlichen Anforderungen und möglichen freiwilligen Handlungsfeldern in zentralen und dezentralen Versorgungsgebieten über das eigentliche Selbstverständnis der Kommune bis hin zur Rolle weiterer Akteure, Finanzierungsmöglichkeiten und den aktuellen Förderprogrammen.
Im Rahmen unserer kostenfreien EKI-Initialberatung unterstützen wir kommunale Akteure bei der Klärung dieser und weiterer Fragen. Zudem bieten wir begleitende Veranstaltungen, Qualifizierungsformate und Netzwerkmöglichkeiten an. Alle kommunalen Vertreterinnen und Vertreter sind herzlich eingeladen, die kostenfreien Angebote der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein zu nutzen. Kommen Sie gerne auf uns zu!