Programmfortsetzung: Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein bis 2028 gesichert


Das Land Schleswig-Holstein verlängert sein freiwilliges Förderprogramm „Meistergründungsprämie“ bis Mai 2028. Ursprünglich im Juni 2019 gestartet, zielt die Maßnahme darauf ab, Handwerksmeisterinnen und -meister bei Betriebsgründung, Übernahme oder Beteiligung finanziell zu unterstützen – und dies mit echtem Erfolg.

Gefördert werden Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals eine selbstständige Tätigkeit im handwerklichen Hauptgewerbe aufnehmen.

Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) betont, dass das Programm angesichts anstehender Betriebsnachfolgen und für die Qualifizierung von Fachkräften ein entscheidender Impuls ist: Viele Meisterinnen und Meister trauen sich ohne finanzielle Anreize nicht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen – die Prämie schafft Sicherheit, stärkt das Handwerk und sichert Arbeitsplätze.

Auch die Handwerkskammern berichten von sehr positiver Resonanz. Das Programm wird als „unbürokratisch, verlässlich und gründungsfreundlich“ gelobt – ein echtes Erfolgsmodell.

Faktencheck:

Förderstruktur im Überblick

Die Prämie ist ein zweistufiger De‑minimis‑Zuschuss (max. 10.000 €), abgewickelt über die IB.SH in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck:

Förderstufe

Höhe

Voraussetzung

Basisförderung

7.500 €

Fachliche Stellungnahme durch Handwerkskammer nach Gründungs-beratung; Antrag bei IB.SH, Nachweis Meisterprüfung

2. Stufe (nach 3 Jahren)

2.500 €

Nachweis: mindestens ein Vollzeit-Ausbildungs- oder Arbeitsplatz für mindestens 12 Monate geschaffen & besetzt

 

Was bisher erreicht wurde

  • Über 1.100 Prämien wurden bereits bewilligt.
  • Rund 2.400 zusätzliche Arbeitsplätze und 600 Ausbildungsplätze konnten realisiert werden.
  • 9 von 10 geförderten Betrieben sind weiterhin erfolgreich am Markt.