Der Digibonus I Schleswig-Holstein soll Kleinstunternehmen helfen, entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen:
- Der Zuschuss beträgt einmalig zwischen 500 Euro und 1.000 Euro. Dieser Betrag ist abhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten(netto).
- Die Investitionskosten müssen mindestens 500 Euro betragen, um förderfähig zu sein.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine, die
- dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind,
- bis einschließlich 5 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen (Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen; mitarbeitende Eigentümerinnen und Eigentümer oder Teilhaberinnen und Teilhaber sind in die Anzahl der Beschäftigten einzubeziehen) und
- ihren Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
- Förderfähig sind Ausgaben ab dem 1. Januar 2021.