Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften ist ab dem 5. Oktober 2025 eine Empfängerprüfung, die sogenannte Verification of Payee (VoP), durchzuführen.
Hierbei handelt es sich um einen Abgleich der Empfängerdaten bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen. Konkret wird geprüft, ob die in der Überweisung angegebene IBAN und der Name des Zahlungsempfängers mit den bei der Empfängerbank gespeicherten Daten übereinstimmen. Hintergrund der neuen Vorgaben ist die Erhöhung der Transparenz und Sicherheit bei SEPA-Überweisungen sowie die frühzeitige Erkennung von fehlerhaften und betrügerischen Zahlungen.
Bitte verwenden Sie daher für zukünftige Überweisungen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein stets folgende Empfängerbezeichnung:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Abkürzungen des Empfängernamens, wie z.B. IB.SH, sind nicht mehr zulässig.
Für Zahlungen der Antragstellerinnen und Antragsteller, die direkt an die Landeskasse des Finanzministeriums Schleswig-Holstein erfolgen sollen, ist bitte folgende Empfängerbezeichnung zu verwenden: FinMinSH, Landeskasse
An die IB.SH erteilte SEPA-Lastschriftmandate sind von den Anpassungen nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.
Nähere Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bundesbank unter folgendem Link: Fragen und Antworten zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung | Deutsche Bundesbank