Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)

  • Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung
  • Beratung für Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist mit der Prüfung und Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen beauftragt.


Hinweis für Weiterbildungsinteressierte

Erste Informationen zum Thema Bildungsfreistellung können Sie dem Infoblatt "Fünf Schritte zur Bildungsfreistellung" entnehmen. Alle weiteren Informationen sowie eine Übersicht anerkannter Veranstaltungen und einen Fragen-und-Antworten-Katalog zum sogenannten Bildungsurlaub finden Weiterbildungsinteressierte auf der Webseite des Landes.

Die IB.SH ist ausschließlich zuständig für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen nach § 17 WBG. Weiterbildungsinteressierte, die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen möchten, wenden sich bei Fragen bitte an das Beratungsnetz Weiterbildung. Wir weisen darauf hin, dass bei uns eingehende Anfragen von Weiterbildungsinteressierten an das Beratungsnetz Weiterbildung weitergeleitet werden.

Beratung für Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen

Informationen für Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen zum Verfahren der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen nach § 17 WBG.

Das Verfahren zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub ist formgebunden. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch bei der IB.SH eingereicht werden. Für jede Weiterbildungsveranstaltung ist ein eigener Antrag zu verwenden.

Antragsfrist

Der Antrag soll der IB.SH spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Diese Frist gilt auch für Wiederholungsanträge.
Ausnahmsweise ist eine Verkürzung der Antragsfrist bei entsprechender Begründung möglich. Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf. 
Die Antragsfristen haben den Hintergrund, dass Beschäftigte nach § 7 Abs. 1 WBG ihren Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren haben, dass sie Bildungsfreistellung beanspruchen wollen und dabei die Anerkennung nachweisen müssen. Eine rückwirkende Anerkennung ist in jedem Fall ausgeschlossen. 

Gebühren

Das Land Schleswig-Holstein erhebt Gebühren nach § 9 Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO). Die Höhe der Gebühren sind der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 BilFVO zu entnehmen. 
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr mit Antragstellung fällig wird und die Zahlung daher bei Vorlage des Antrages nachzuweisen ist. Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung zu Ihrem Antrag vornehmen zu können, bitten wir um die Angabe des Titels der Veranstaltung im Verwendungszweck der Überweisung. Näheres zu den Gebühren entnehmen Sie bitte unserem "Merkblatt zur Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen" im Downloads-Bereich. 

Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die IB.SH finden Sie unter www.ib-sh.de/datenschutzinformation. Den für die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter[at]ib-sh.de.

Ihre Online-Möglichkeiten

Für Ihre bislang per E-Mail oder auf dem Postwege eingereichten Anträge auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung können wir Ihnen die Möglichkeit bieten, die erteilten Bescheide online abzurufen. Der nach Abschluss dieser  Weiterbildungsveranstaltung einzureichende Statsitikbogen kann  dann ebenfalls online übermittelt werden.

Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung

Zuständige Behörde für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung ist die IB.SH.

Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr

0431 9905-1111