Zwei Bauherren planen mithilfe eines Tablets auf einer Baustelle

Mietimmobilie bauen

Die IB.SH unterstützt Sie bei Neubauprojekten für Mietimmobilien mit einer optimalen Finanzierung und berät Sie umfassend zu Fördermöglichkeiten. Hier erfahren Sie, welche Finanzierungs- und Förderungsprogramme es für den Bau von Mietimmobilien von der IB.SH sowie aus den Programmen des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein gibt. 


Förderberatung für den Mietwohnungsbau

Die Wohnraumförderung des Landes für den Mietwohnungsbau wird stark nachgefragt. Alle Fördermittel des Jahres 2024 sind bereits in konkreten Wohnungsbauprojekten gebunden. Förderanfragen für Fördermittel aus dem Programmjahr 2025 können wieder ab 1. September 2024 gestellt werden. Für 2025 liegen bereits Bedarfsmeldungen mit einem Fördervolumen von mehr als 200 Mio. Euro vor.

Förderanträge müssen dann mit einer aktuellen kommunalen Stellungnahme und einem aktuellen Erstvermerk der ARGE-SH versehen werden. Die Wohnungsbauprojekte müssen zudem die drei neuen Förderkriterien (News vom 16. April 2024) erfüllen und von der jeweiligen Kommune in deren jeweils aktuelle Vorhabenliste aufgenommen werden.

Auslastung der Förderbudgets der Landesförderung für den Mietwohnungsbau:

Förderjahr

Förderdarlehen Mio.€ (ohne Zuschüsse):

Budget / davon Projekten zugeordnet

Anzahl der geförderten Wohneinheiten
2022170 / 170ca. 1.000
2023310 / 310ca. 2.000
2024305 / 305ca. 1.900
2025170 / 0/
2026170 / 0/

Die IB.SH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Daten.

Datenstand: 30.04.2024


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