„Freie Szene“: Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen - Kulturförderung
- Gefördert werden Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften
- Gefördert werden der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Baumaßnahmen
- Gefördert werden Investitionen mit einer Zuschusshöhe ab 3.000 Euro bis zu 50.000 Euro
Das Investitionsprogramm des Kulturministeriums wird verlängert und soll weiterhin die kulturelle Infrastruktur im Lande fördern und nachhaltig stärken. Dieses Investitionsprogramm fördert Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften
Das Programm richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie etwa soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht - staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist im Jahr 2024 mit 275.000 Euro ausgestattet.
Die Projekte müssen spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Eine Antragstellung ist bis zum 31.05.2024 möglich.
Bitte orientieren Sie sich bei der Antragstellung an der Richtlinie ab 2021.