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Landesprogramm zur Förderung kurzfristig geschaffener Betreuungsplätze sowie Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen
Das Land Schleswig-Holstein hat beschlossen, Betreuungsplätze sowie Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Zu diesem Zweck stellt das Land für das Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 15,45 Mio EURO bereit.
Die Verteilung der Mittel wird nach der Zahl der Kinder nach der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein auf die Kreise und kreisfreien Städte vorgenommen (s. Anlage).
Gegenstand der Förderung
Die Zuwendungen werden für Investitionen in bauliche Maßnahmen sowie die Sanierung für Kindertageseinrichtungen gewährt.
Unterstützung durch die IB.SH
Mit der Abwicklung dieser Zuwendungen wurde die IB.SH beauftragt.
Die geltende Richtlinie, das Antragsformular sowie die Auszahlungsanforderung für die Beantragung der Mittel finden Sie nachfolgend als Download.
Hinweis
Die kreisfreien Städte können ab sofort für Maßnahmen bei denen sie selbst Träger, Eigentümer oder Bauträger sind Anträge bei der IB.SH einreichen.
Die Kreise können ab 01.01.2019 die Zuwendungen, zwecks Weiterleitung an den Letztempfänger, per Auszahlungsanforderung bei der IB.SH anfordern.
Ansprechpartnerinnen
Anja Brockmöller
Tel.: 0431 9905 2731
anja.brockmoeller[at]ib-sh.de
Gabriele Sahm
Tel.: 0431 9905-4530
gabriele.sahm[at]ib-sh.de
Wichtige Downloads
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Richtlinie KiTa-Sofortprogramm 2019
erstellt am 13.11.2018 [2.34 MB] -
Antragsformular KiTa Sofortprogramm 2019
Hinweis zum digitalen Ausfüllen des Formulars: Um alle Funktionalitäten nutzen zu können, speichern Sie die Datei bitte ab und öffnen Sie sie mit dem Acrobat Reader.
erstellt am 08.01.2019 [808.09 KB] -
Antrag auf Auszahlung
erstellt am 27.12.2018 [594.57 KB] -
Erstattungsantrag
erstellt am 27.12.2018 [818.90 KB] -
Anlage zu EA-Hinweisen zum EA
erstellt am 27.12.2018 [42.42 KB]