Content
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
Mit dem zinsvergünstigten IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen fördert die IB.SH die Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein.
Was sind Ihre Vorteile?
- Zinsvergünstigung und Aussetzung der Tilgung für die ersten 5 Jahre
- die Erfahrung der IB.SH im Bereich der Beratung und Finanzierung komplexer Breitbandvorhaben
Wer wird gefördert?
- Kreise
- Ämter
- Gemeinden
- Zweckverbände
Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten.
Was wird gefördert?
- Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download
- Erstellung passiver Netze (v. a. Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude)
Wie wird gefördert?
- IB.SH-Darlehen in Höhe von bis zu 50 % der Investitonskosten, maximal 30 Mio. EUR pro Vorhaben
- Darlehenslaufzeit: bis zu 25 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
- Zinsvergünstigung: in den ersten 5 Jahren der Darlehenslaufzeit (berechnet ab Valutierung) in Höhe von 1,5 Prozentpunkten p.a. aus Mitteln des Sondervermögens Breitband auf den von der IB.SH in jedem Einzelfall auf Kapitalmarktbasis ermittelten kostendeckenden Darlehenszins (Aktivzins)
- Aussetzung der Tilgung: in den ersten 5 Jahren der Darlehenslaufzeit (berechnet ab Valutierung)
Was ist noch wichtig?
- Einhaltung der EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen durch den Darlehensnehmer
- Nachweis des Darlehensnehmers, dass seinen Beschlussgremien aktuelle und plausible Finanzdaten zum Finanzierungsvorhaben vorliegen (mindestens Darstellungen der voraussichtlichen Über- und Unterdeckung bei der Errichtung und dem Betrieb des Breitbandnetzes unter Berücksichtigung der vollen Zinsverbilligung)
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- formloser Antrag bei der IB.SH vor Beginn des Vorhabens
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Olaf Tölke
Leiter Kommunal- und Infrastrukturfinanzierungen
Tel.: 0431 9905-3532

Stefan Müller
stv. Leiter, Kundenbetreuer, Kommunaler Förderberater
Tel.: 0431 9905-3263
Maik Tschentschel
Kundenbetreuer Projekt- und Spezialfinanzierungen
Tel.: 0431 9905-3553
Wichtige Downloads
-
Produktinformation IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
Die Leistungen des IB.SH Breitband-Förderdarlehens Kommunen im Überblick
erstellt am 15.03.2018 [170.16 KB] -
Antragsformular IB.SH Breitband-Förderdarlehen
Antragsformular für das IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen und das IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen
erstellt am 13.07.2017 [105.16 KB]