Zuschuss für Einbruchschutz

  • Zuschuss von bis zu 1.550 Euro
  • Maßnahmen zur Einbruchschutzsicherung

Das Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz" unterstützt Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch.


Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein 
  • Eine Förderung ist bei Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäusern und bei Einliegerwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
  • Das gesamte Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
  • Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen. Unterstützende Informationen können beim Deutschen Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. unter folgendem Link eingeholt werden: www.mieterbund-schleswig-holstein.de/service/einbruchsschutz. Darüber hinausgehende Unterstützung erhalten Sie als Mitglied bei dem für Sie zuständigen DMB Mieterverein (www.mieterbund-schleswig-holstein.de/vereine).

In welcher Höhe wird gefördert?

  • Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert.
  • Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
  • Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.

Was ist noch wichtig?

  • Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.
  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum 15.12.2024 gestellt werden.
  • Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet.
  • Die geförderten Maßnahmen sind für 3 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.
  • Wir empfehlen vor der Antragstellung eine Beratung bei den zum Thema Einbruchschutz speziell ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und –beamten der jeweils zuständigen Polizeibehörde (Website) oder einem Fachunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen oder Überfall- und Einbruchmeldeanlagen.
  • Eine Liste mit spezialisierten Unternehmen finden Sie auf den Seiten des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Stellen Sie Ihren Antrag schnell und einfach über unser Kundenportal. Einfach hier klicken.

  • Die Beratung wird in erster Linie durch die Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Dort wird eine erste Vorprüfung vorgenommen. Gern können Sie sich auch an unsere Beraterinnen und Berater wenden und sich nach vorheriger Terminabsprache beraten lassen.
  • Sie können Ihren Antrag auch direkt über unser Kundenportal einreichen: Antragsstrecke Zuschuss für Einbruchschutz

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