IB.SH Immoflex

  • Darlehen ab 15.000 Euro
  • jährliches Sondertilgungsrecht bis zu 10 %

Mit diesem Darlehen ergänzen wir Ihre Immobilienfinanzierung. Das jährliche Sondertilgungsrecht ermöglicht eine kurzfristige Rückzahlung.


Was sind Ihre Vorteile?

  • jährliches Sondertilgungsrecht
  • grundbuchliche Absicherung des IB.SH-Darlehens im Nachrang ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
  • Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.

Was wird gefördert?

  • Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein

Wie wird gefördert?

  • durch ein Darlehen mit monatlich gleichbleibenden Zins- und Tilgungsraten
  • Sondertilgungsrecht: kostenfrei in Höhe von jährlich 10 % des Darlehensbetrages in maximal zwei Zahlungen
  • Darlehensbetrag: mindestens 15.000 Euro
  • Auszahlung bis 250.000 EUR Antragsobligo:
    • ​​​ bei Neubau: 50 % bei Baubeginn (oder Grundstückskauf) und  50 % bei Fertigstellung des Rohbaus
    •  bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
    •  bei Modernisierung: in maximal 2 Raten
  • Auszahlungen über 250.000 EUR Antragsobligo:
    • bei Neubau:  30 % bei Baubeginn, 50 % bei Rohbaufertigstellung und 20 % bei Bezugsfertigkeit, 
      oder 50 % bei Grundstückskauf, 30 % bei Rohbaufertigstellung und 20 % bei Bezugsfertigkeit
    • bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
    • bei reiner Modernisierung: jeweils 1/3 bei Erreichen des jeweiligen Bautenstandes
  • Zinsbindung: abhängig von der gewählten Variante zwischen 5 und 15 Jahren
  • Bereitstellungszinsen: ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage 3 % pro Jahr
  • Tilgungssatz: 1 % und 2 % pro Jahr
  • Eigenbeteiligung: 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie (Dies gilt nur bei Neubau und Kauf.)
  • Besicherung: durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner

Was ist noch wichtig?

  • Zins- und Tilgungsraten werden nachträglich am letzten Tag des Kalendermonats abgebucht.
  • Nach Auszahlung des ersten Teilbetrages bis zur Vollauszahlung fallen zunächst nur Zinsen an. Die Tilgung des Darlehens beginnt im Folgemonat nach Vollauszahlung, spätestens aber 24 Monate nach Darlehenszusage. Die Darlehensrate setzt sich dann aus Zinsen und Tilgung zusammen.

Konditionen IB.SH Immoflex

Zinsbindung in Jahren5510101515
Tilgung %SollzinsEffektivzinsSollzinsEffektivzinsSollzinsEffektivzins
1,004,66 %4,81 %4,66 %4,81 %4,73 %4,88 %
2,004,66 %4,82 %4,66 %4,82 %4,72 %4,88 %
3,00------
Stand: 24.04.2024 – alle Konditionen sind freibleibend!
Darlehensbetrag
50.000,00 Euro
Sollzinssatz
4,66 % fest für 10 Jahre
Tilgungssatz
1,00 %
Monatliche Rate
235,83 Euro
Anzahl der Raten
452

Zurückzuzahlender Gesamtbetrag

Nettodarlehensbetrag:50.000,00 Euro
+ Sollzinsen:56.128,21 Euro
= Gesamtbetrag:106.128,21 Euro

Dieser Gesamtbetrag hat lediglich Beispielcharakter und kann sich insbesondere verändern, wenn nach Ablauf der Sollzinsbindung ein neuer Sollzinssatz vereinbart werden sollte.

Details zum effektiven Jahreszins

  • Der effektive Jahreszins beträgt 4,79 % und entspricht den Gesamtkosten des Darlehens, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz. Dieser berücksichtigt neben dem Sollzinssatz die Gebühr für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch in Höhe von 165,00 Euro.
  • Prämien für eine von der IB.SH verlangte Wohngebäudeversicherung sind nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen, da der IB.SH die Höhe der Prämien nicht bekannt ist.
  • Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses und der Anzahl der Raten wird davon ausgegangen, dass der Sollzinssatz während der gesamten Vertragslaufzeit gleich bleibt. Wird nach Ende der Sollzinsbindung ein veränderter Sollzinssatz vereinbart, können der tatsächliche effektive Jahreszins sowie die Anzahl der Raten von den angegebenen Werten abweichen.
  • Im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag können Kosten entstehen, die nicht in den effektiven Jahreszins einzubeziehen sind, z.B. Notarkosten und Gerichtsgebühren für die Eintragung der Eigentumsübertragung ins Grundbuch.
Stand: 24.04.2024 – alle Konditionen sind freibleibend!

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