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Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Die IB.SH stellt Ihnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes besonders zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder den Bau von selbst genutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an Familien mit Kindern (auch Alleinerziehende) und/oder schwerbehinderte Menschen.
Was sind Ihre Vorteile?
- besonders zinsgünstige Darlehen
- langfristige Zinsbindungsfristen bis zu 20 Jahren möglich
- Förderdarlehen kann mit Fördermitteln der KfW und/oder weiteren Darlehen Ihrer Hausbank sowie der IB.SH kombiniert werden
- grundbuchliche Absicherung des IB.SH-Darlehens im Nachrang ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank
Wer wird gefördert?
private Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einen schwerbehindertem Angehörigen, die
- für die Förderung vorgegebene Einkommensgrenzen einhalten
- eine geeignete Eigenleistung erbringen können (Konto- oder Bausparguthaben, Eigentum an einem bezahlten Grundstück, auf dem die zu fördernde Immobilie gebaut werden soll, eigene Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie)
Einzelheiten siehe Download: Informationen zur sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die der Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum dienen
- Neubau/Ersterwerb von Wohneigentum
- Erwerb von vorhandenem Wohnraum
- Ausbau oder Erweiterung von Wohneigentum, wenn der vorhandene Wohnraum für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist
- Änderung oder Erweiterung im Eigentum befindlicher Gebäude zur Schaffung von Wohnraum
Wie wird gefördert?
- Grundförderung: in Höhe und Ausgestaltung abhängig von der zu fördernden Immobilie
Kostengrenzen sowie energetische Mindeststandards und Wohnflächengrenzen müssen eingehalten werden (Siehe Download: Informationen zur sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein).
- Unter besonderen Voraussetzungen sind erhöhte Darlehensbeträge und Zusatzdarlehen möglich.
Vor Bewilligung des Förderdarlehens darf grundsätzlich nicht mit den Bauarbeiten begonnen oder ein Kaufvertrag geschlossen worden sein. Bei Kaufverträgen über eine Immobilie sollte darauf geachtet werden, ein Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung der Förderung zu vereinbaren.
Was ist noch wichtig?
Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, es besteht daher auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf Erhalt des Förderdarlehens.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- online über das Programm IB.SH Finanz@ss unter www.ib-sh.de/finanzass
- persönliches Gespräch in einem der Büros der IB.SH
Wer ist Ihr Fördergeber?
IB.SH in Verbindung mit dem Land Schleswig-Holstein
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Downloads
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Darlehensantrag Eigentumsmaßnahmen
Darlehensantrag für Eigentumsmaßnahmen für Privatkunden
erstellt am 16.01.2018 [188.22 KB] -
Produktinformation Soziale Wohnraumfoerderung Eigentumsmassnahmen
Die Leistungen der Sozialen Wohnraumförderung im Überblick
erstellt am 04.01.2017 [635.20 KB] -
Informationen zur sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
Ausführliche Informationen inklusive Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen, Voraussetzungen bei energetischen Standards und Darlehenskonditionen
erstellt am 02.01.2017 [243.74 KB] -
Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein - Wohnraumförderungsbestimmungen
erstellt am 08.03.2013 [97.16 KB] -
Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein - Wohnraumförderungsbestimmungen - Änderungserlass
erstellt am 10.08.2017 [349.18 KB] -
Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG)
erstellt am 08.03.2013 [62.64 KB] -
Landesverordnung zur Durchführung des SHWoFG
erstellt am 09.11.2017 [69.14 KB] -
Finanzierungsrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
erstellt am 07.03.2018 [411.36 KB]