07.06.2022, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kommunale Wärmeplanung und energetische Quartiersentwicklung

Was?

Kommunale Wärmeplanung und energetische Quartiersentwicklung – Herausforderungen und Chancen

Wann?

07.06.2022, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Wo?

Hohes Arsenal, Arsenalstraße 2-10, 24768 Rendsburg


Rund 70 schleswig-holsteinische Gemeinden sind über das novellierte Energiewende- und Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung aufzulegen. Kleinere Kommunen, für die diese Pflicht nicht greift, sollen durch eine Richtlinie gefördert werden. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickeln Kommunen einen individuellen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Dabei steht die Erarbeitung einer Strategie im Mittelpunkt, die unter Einbindung zentraler Akteure das Ziel verfolgt, Wärmeinfrastrukturmaßnahmen umzusetzen.

Das KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung” bietet die Chance, Quartiere umfassend zu betrachten – quasi im Sinne einer integrierten Ortsteilentwicklung. Es werden der Hintergrund sowie die Schritte und Aufgaben für die Erstellung und Umsetzung eines Quartierskonzeptes vorgestellt und ein Einblick gegeben, welche Erfahrungen es dazu in Schleswig-Holstein gibt.

Teilnahmekreis

Kommunale Verwaltung, kommunales Haupt- und Ehrenamt, AktivRegionen, Stadt- und Gemeindewerke, Wohnungswirtschaft, Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager

Programm und Anmeldung

Das Seminar wird einen Überblick über Pflichten und Möglichkeiten für Gemeinden geben. Vorgestellt werden u. a. verschiedene Beratungsangebote, Netzwerke, Fördermöglichkeiten und praktische Beispiele. Zeit für Fragen und den gemeinsamen Austausch ist eingeplant. 

Das detaillierte Programm sowie alle Informationen zur Anmeldung finden Sie im Veranstaltungsblatt.

 

Eine Veranstaltung des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI), der Energieagentur der Investitionsbank Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein.