Soziale Wohnraumförderung: Zuschüsse für den Mietwohnungsbau sind wirksam


„Mit den von der Landesregierung angekündigten Verbesserungen der Förderbedingungen und insbesondere der Fortführung des Zuschussprogramms bleibt es für Wohnungsunternehmen, private Vermieter und Kommunen wirtschaftlich attraktiv, in den Sozialen Wohnungsbau zu investieren." Das sagte der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers. Er wies darauf hin, dass die Einführung des Investitionszuschusses von 250 Euro pro Quadratmeter geförderter Neubaufläche im März 2017 deutliche Impulse im geförderten Wohnungsbau gegeben habe. So seien im vergangenen Jahr mehr als 1.700 geförderte Wohnungen entstanden – 2016 waren es nur etwa 900 Wohnungen.

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat das ursprünglich auf zwei Jahre befristete Zuschussprogramm im Mietwohnungsbau verlängert und das Volumen von 34 Millionen Euro, das schon ausgeschöpft ist, erhöht. Damit stehen für dieses und die nächsten drei Jahre insgesamt 80 Millionen Euro Zuschüsse in Verbindung mit Darlehen zur Verfügung.

Steigende Grundstücks- und Baukosten belasten derzeit die Wohnungsbauprojekte. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit wird die Förderquote in vielen Regionen in Schleswig-Holstein angehoben. Sie beträgt dann im 1. Förderweg grundsätzlich bis zu 85 % der angemessenen Gesamtkosten. Die monatlichen Mieten für die ab 01.03.2018 im 1. Förderweg geförderten Wohnungen betragen dann je nach Region 5,25 Euro bis 6,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Zusätzlich wird für den Neubau von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende die Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 250 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche eingeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ib-sh.de/swfm.