Land und Förderinstitute erleichtern Generationen-Übergänge in Unternehmen

Buchholz: "Neues Programm ermöglicht Übernahmen bis zu 30 Millionen Euro"


Weiterer Baustein in der 2017 aufgelegten Beteiligungskapital-Offensive des Landes: Mit dem neuen Förderprogramm „<link _blank>Unternehmensübernahme Plus“ inklusive einer neuen „<link http: www.unternehmensnachfolge-sh.de _blank>Landing-Page“ wollen Landesregierung,  Förderbanken und Kammern die Generationen­übergänge in der mittelständischen Wirtschaft Schleswig-Holsteins begleiten und verbessern. Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz stellten der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, und Andreas Katschke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck, das Konzept heute (13. Juni) der Öffentlichkeit vor.  

„Es geht vor allem darum, größere Mittelstandsunternehmen samt zugehöriger Arbeitsplätze und Know How im Land zu halten. Denn immer dort, wo sich kein geborener Nachfolger findet, ist die Gefahr groß, dass ein Betrieb von Großinvestoren aufgekauft, zur verlängerten Werkbank degradiert oder gar ganz ausgeschlachtet wird“, sagt Buchholz. Darum erlaube das Programm erstmals eine Ausweitung der Eigenkapitalfinanzierung mit Beteiligungskapital auf bis zu sechs Millionen Euro, selbst wenn bereits Geld aus anderen Fonds wie dem Mittelstands- oder anderen KMU-Fonds im Einsatz sei. „Wir verdoppeln also den Eigenkapitalbetrag von bislang drei auf sechs Millionen Euro und tragen so den Anforderungen an höhere Kaufpreisfinanzierungen Rechnung“, so der Minister. Ergänzend zum neuen Programm haben die Förderinstitute gemeinsam mit den Kammern auch eine Landing-Page eingerichtet.  

Unter <link http: www.unternehmensnachfolge-sh.de>www.unternehmensnachfolge-sh.de gibt es alle relevanten Informationen sowohl für Unternehmer, die einen Nachfolger suchen, als auch für diejenigen, die ein Unternehmen übernehmen möchten. Diesen Service bieten die schleswig-holsteinischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern gemeinsam mit den drei Förderinstituten des Landes (IB.SH, <link https: www.mbg-sh.de _blank link-extern>Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) und <link http: www.bb-sh.de home startseite _blank link-extern>Bürgschaftsbank) an.

IB.SH-Vorstandschef Westermann-Lammers sagte: „Ein Unternehmer, der seine Firma abgeben möchte, steht vor einer großen emotionalen Herausforderung. Es gilt, sein Lebenswerk in die Hände eines anderen oder einer anderen zu geben. Das ist ein sehr sensibles Thema, und viele Unternehmer mögen das nur mit  großer Diskretion angehen. Jetzt gibt es die Möglichkeit, sich zuerst anonym im Internet zu informieren.“ Neben praktischen Informationen – etwa zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen – finden sich hier auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die bei den Herausforderungen einer Unternehmensübernahme oder -übergabe helfen. 

Andreas Katschke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck, erklärte: „Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist für die Wirtschaft neben dem Fachkräftemangel eines der drängendsten Themen überhaupt. Sie wird in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung viele kleine und mittelständische Unternehmen betreffen. Wir raten allen Betrieben, ihre Unternehmensnachfolge frühzeitig anzugehen, denn eine erfolgreiche Übergabe ist meist ein mehrjähriger Prozess. Die Kammern in Schleswig-Holstein unterstützen die Betriebe dabei beispielsweise durch Beratungen oder Veranstaltungen.“ 

Der IB.SH-Vorstandsvorsitzende Westermann-Lammers stellte außerdem Einzelheiten des neuen Eigenkapitalprodukts des Landes und seiner Förderinstitute „Unternehmensübernahme Plus“ vor.  Laut Westermann-Lammers werden für eine Finanzierung in der Regel 20 Prozent Eigenkapital verlangt, so dass bei drei Millionen Euro Beteiligungskapital bislang Unternehmensübernahmen für maximal 15 Millionen Euro ermöglicht werden konnten. „Es gibt aber in Schleswig-Holstein Unternehmen, die für eine Übernahme infrage kommen und deren Kaufpreise deutlich höher sind. Dafür stocken wir mit unserem neuen Produkt die Förderhöchstsumme auf sechs Millionen  Euro auf und ermöglichen so Übernahmen im Wert von bis zu 30 Millionen Euro“, so der IB.SH-Chef. Von dem zusätzlichen Risiko tragen das Land und die IB.SH jeweils 40 Prozent, MBG und Bürgschaftsbank jeweils 10 Prozent. Mittel aus diesem Förderprodukt sind bei der MBG zu beantragen.