Einbruchschutzprogramm geht in eine weitere Runde – Schleswig-Holstein fördert mit einer Million Euro


Schleswig-Holsteins Einbruchsschutzprogramm geht in eine weitere Runde. Ab dem heutigen 25. Januar 2019 können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Bestandsimmobilien wie im Vorjahr wieder neue Anträge stellen. Das gab Innenminister Hans-Joachim Grote in Kiel bekannt.

"Ich bin wirklich froh, dass uns der Landtag noch einmal eine Million Euro bewilligt hat, um dieses erfolgreiche Programm auch 2019 fortzusetzen. Die Kombination aus polizeilicher Schwerpunktsetzung bei der Einbruchsbekämpfung und Förderung des Einbruchsschutzes hat sich außerordentlich bewährt", erklärte Grote.

Bereits 2017 seien die Wohnungseinbruchszahlen deutlich zurückgegangen. Dieser positive Trend habe sich bis Dezember 2018 mit einem Rückgang der Fallzahlen um etwa 9 Prozent fortgesetzt. Die so genannte "Versuchsquote" bei Wohnungseinbruchdiebstahl liege mittlerweile bei über 45 Prozent. Grote: "Das bedeutet: Nahezu jede zweite Tat wird abgebrochen, bevor die Täter in das Objekt gelangen. Häufig scheitern sie dabei an dem massiven Widerstand einbruchhemmender Verriegelungen und moderner Meldetechnik. Das macht den Einbrechern das Leben schwer."

Das Land Schleswig-Holstein habe im Jahr 2018 bei den hierfür notwendigen Investitionen 912 Antragsteller/innen unterstützt. Der Erfolg des Programms und die weiterhin große Nachfrage nach finanzieller Unterstützung zum Einbruchschutz hätten zu der Entscheidung geführt, das bewährte Einbruchschutzprogramm des Landes erneut aufzulegen. 

Programmdetails:
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 1.000 Euro pro Antrag. Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 15 % der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1.500 Euro für dasselbe Wohnobjekt gewährt. Damit können bis zu 10.000 Euro Investitionskosten bezuschusst werden. Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen (z.B. auch Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist möglich. So können beispielsweise Maßnahmen zum Einbruchschutz mit energieeinsparenden und barrierereduzierenden Maßnahmen aus dem schleswig-holsteinischen Zuschussprogramm für Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer kombiniert werden.

Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt und die Verwendungsnachweise bis Dezember 2019 bei der IB.SH eingereicht werden.