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Die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft wird sowohl aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) als auch aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) durchgeführt.

 

 

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Achtung:

Ab 01.01.2012 können wieder Anträge gestellt werden.

 

Zweck und Ziel der Förderung

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in bestimmten Gebieten, insbesondere durch Schaffung neuer und Sicherung bestehender sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze (DAP).

Was wird gefördert?

Die Errichtung, Erweiterung, Modernisierung/Rationalisierung einer Betriebsstätte, aber auch der Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

Wo wird gefördert?

Zuschüsse können nur gewerbliche Unternehmen erhalten, deren zu fördernde Betriebsstätten im C-Fördergebiet der GRW liegen. Zur Abgrenzung verweisen wir auf unsere Gebietsübersicht (Download Übersicht der C- und D-Fördergebiete).

Liegen besondere landespolitische Interessen vor, können Zuschüsse auch an kleine oder mittlere Unternehmen gewährt werden, deren zu fördernde Betriebsstätten in dem direkt an das A-Fördergebiet angrenzenden Teil des D-Gebiets liegen.

 

C-Fördergebiet der GRW 

Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Schleswig-Flensburg, Insel Helgoland, Teile der Städte Flensburg und Lübeck (Download der Namen der Straßen im Fördergebiet in den Städten Flensburg und Lübeck) sowie des Kreises Steinburg. 

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine oder mittelgroße Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und bestimmte Dienstleistungsbetriebe mit Ausnahme insbesondere des Baugewerbes, soweit sie ihre Leistungen überwiegend überregional absetzen.

 

Fremdenverkehrsbetriebe mit mehr als 8 Betten und mit mindestens 30 % des Gesamtumsatzes aus eigener Beherbergung - bei Errichtungsvorhaben (Neubauten) nur bei begründetem Bedarf in der Region. Gefördert werden nur solche Betriebe in Gemeinden mit ausreichender touristischer Bedeutung, deren Ausrichtung im Einklang mit der Tourismuskonzeption des Landes Schleswig-Holstein steht. 

 

Nicht gefördert werden: 

  • Gaststätten, Bars, Diskotheken, Fitnesscenter, Saunen, Bowling-, Kegel-, Tenniseinrichtungen, Indoorspielhallen u. a. m., soweit sie nicht Teil einer förderungsfähigen Einrichtung sind;
  • Ferienwohnungen, Personalwohnungen, private Wohnräume;
  • Sportboothäfen und Golfplätze
  • Campingplätze und Wohnmobilcampingplätze

Sonstige Fördervoraussetzungen

Vorausgesetzt wird ein beihilfefreier Finanzierungsanteil von mindestens 25 % der Gesamtinvestitionskosten. Gefordert werden angemessene Eigenmittel von mindestens 20 % der Gesamtinvestitionskosten. Hierzu zählen insbesondere Barmittel, Gesellschafterdarlehen, zu aktivierende Eigenleistungen, Mittel des ERP- Programms „Kapital für Gründung“, haftungsfreigestellte Nachrangdarlehen sowie stille und offene Beteiligungen, nicht aber der cash-flow künftiger Jahre. 

 

Beihilfebehaftete Finanzierungsinstrumente werden ggf. mit ihrem Beihilfewert auf den Förderhöchstsatz gem. Rahmenplan der GRW angerechnet.

 

Das förderfähige Investitionsvolumen muss für Erweiterungs- und Errichtungsvorhaben mindestens 250 T€, für Modernisierungs- oder Rationalisierungsvorhaben mindestens 500 T€ betragen. Ersatzbeschaffungen, Fahrzeuge/Schiffe/Flugzeuge, Eigenleistungen sowie durch Mietkauf oder Leasing finanzierte Wirtschaftsgüter können nicht gefördert werden. Gebrauchte Wirtschaftsgüter und Grundstücke sind nur bei Existenzgründungen und binnen 60 Monaten danach (Tag der Gewerbeanmeldung) entsprechend dem zusätzlichen Arbeitsplatzeffekt oder beim Erwerb eines von Stilllegung bedrohten Unternehmens förderfähig, wenn die Betriebsstätte nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Grundstücke können nur anteilig berücksichtigt werden.

 

Bei Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte müssen mindestens 2 DAP neu entstehen. Betriebe mit mehr als 14 DAP vor Investitionsbeginn müssen den Bestand um mindestens 15 % erhöhen. Zur Erreichung dieses Effekts zählen neu zu schaffende Ausbildungsplätze doppelt.

 

Art und Höhe der Förderung

Im C-Fördergebiet Investitionszuschüsse bis zu 20 %, jedoch maximal 35 T€ je zusätzlichen DAP bei kleinen und mittleren Unternehmen. Rationalisierungs- oder Modernisierungsvorhaben werden mit max. 10 % / max. 35 T€ je DAP gefördert. Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Tourismusbereich zur Modernisierung und/oder Angebotsverbesserung in einem Volumen von mehr als 500.000 € sind mit max. 10 % / max. T€ 35 je neuem DAP förderfähig, sofern mindestens 2 neue DAP geschaffen werden. 

 

In allen Fördergebieten muss der sich errechnende Zuschuss mindestens 5 % der förderfähigen Kosten erreichen. 

 

Im Rahmen einer „Förderung von Modernisierungsvorhaben kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe“ gibt es folgende Erleichterungen für kleine Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von max. 10 Mio. €, die eine Hotel-Klassifizierung des DEHOGA e.V. haben oder mit der Modernisierung erreichen. Sie können Zuschüsse für Modernisierungsvorhaben und / oder Angebotsverbesserungen mit förderfähigen Investitionen zwischen 50 T€ und 500 T€ erhalten, ohne zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die bisherige Arbeitsplatzzahl muss erhalten bleiben. Energetische Maßnahmen, insbesondere zur Energieeinsparung, sind nur insoweit förderfähig, als sie nachweislich untrennbar mit einer Qualitätssteigerung und / oder Standardverbesserung verbunden sind.

 

Die Höhe der Zuschüsse beträgt max. 25 % im C-Fördergebiet; max. 75 T€.

Weg der Antragstellung

Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen (Download Antrag auf Förderung, Download Anlage zum Antrag auf Förderung).

Antragsfristen

Anträge sind der Investitionsbank Schleswig-Holstein in 4-facher Ausfertigung vorzulegen. Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die IB schriftlich bestätigt hat, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind. Bitte unbedingt beachten: Die Prüfung der Fördervoraussetzungen ist nur möglich, wenn die Anträge vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Erläuterungen versehen eingereicht werden. Der Beginn eines Vorhabens ist definiert als Abschluss des ersten verpflichtenden Vertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.

Zusage / Auszahlungsmodalitäten

Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anteilig nach Investitionsfortschritt.

Kombinierbarkeit

Unter Beachtung der EU-rechtlichen Förderhöchstsätze

Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.

Befristung des Programms: 
31. 12. 2013
 

Details entnehmen Sie bitte den "Ergänzenden Grundsätzen für die einzelbetriebliche Investitionsförderung…".

Die „Ergänzenden Grundsätze….“ wurden im Amtsblatt für Schleswig-Holstein am 27.12. 2011 veröffentlicht.

Ansprechpartner

Förderlotsen:

Christian Hank

Tel. 0431 9905 - 3368

Fax: 0431 9905 - 63368

christian.hank[at]ib-sh.de

 

Susann Henning

Tel. 0431 9905 - 3367

Fax: 0431 9905 - 63367

susann.henning[at]ib-sh.de

 

Ulrike Kiehne

Tel.: 0431 9905-3363

Fax: 0431 9905-63363

ulrike.kiehne[at]ib-sh.de

 

Katharina Preusse

Tel.: 0431 9905-3364

Fax: 0431 9905-63364

katharina.preusse[at]ib-sh.de

 

 

Antragsentgegennahme und -bearbeitung:

Michael Bobrowski

Tel: 0431 9905-3512

Fax: 0431 9905-3088

michael.bobrowski[at]ib-sh.de

 

Silke Krahmer

Tel.: 0431 9905-3423

Fax: 0431 9905-3088

silke.krahmer[at]ib-sh.de

 

Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 12/2011

Wichtiger Hinweis:

Die Dateien "GRW-Formularsatz Verwendungsnachweis" und "EFRE Formularsatz Verwendungsnachweis" erhalten Sie von uns auf Nachfrage. Bitte schicken Sie uns hierfür eine E-Mail an foerderprogramme[at]ib-sh.de mit dem Betreff "Verwendungsnachweis" und unter Angabe Ihrer Projektnummer. Vielen Dank!

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