Investitionszuschüsse zur Förderung von Modernisierungsvorhaben kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln des Zukunftsprogramms Wirtschaft

Investitionszuschüsse zur Förderung von Modernisierungsvorhaben kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe im Rahmen des "Zukunftsprogramms Wirtschaft" mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" als auch mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Achtung:
Ab 01.01.2012 können wieder Anträge gestellt werden.
Zweck und Ziel der Förderung
Qualitätssteigerung des Angebots kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe und damit verbunden die Sicherung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze.
Was wird gefördert?
Vorhaben der Modernisierung und/oder Angebotsverbesserung kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe, deren Ausrichtung im Einklang mit der Tourismuskonzeption des Landes Schleswig-Holstein steht.
Wo wird gefördert?
Im Rahmen der GRW-Förderung im C-Fördergebiet (Download Übersicht der C- und D-Fördergebiete einschl. Kur- und Erholungsorte), jedoch nur in anerkannten Kur- und Erholungsorten.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die
- weniger als 50 Personen beschäftigen
- einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.
- die zu weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die diese Definition nicht erfüllen.
Weitere Voraussetzungen:
- mehr als 8 Betten und mindestens 30 % des Gesamtumsatzes aus eigener Beherbergung;
Nicht gefördert werden Ferienwohnungen, Personalwohnungen, private Wohnräume, Eigenleistungen.
Sonstige Fördervoraussetzungen
Gefordert werden angemessene Eigenmittel von mindestens 20 % der Gesamtinvestitionen. Hierzu zählen insbesondere Barmittel, Gesellschafterdarlehen, zu aktivierende Eigenleistungen, Mittel des ERP- Programms „Kapital für Gründung“, haftungsfreigestellte Nachrangdarlehen sowie stille und offene Beteiligungen, nicht aber der cash-flow künftiger Jahre.
Art und Höhe der Förderung
Kleine Beherbergungsbetriebe, die eine Hotel-Klassifizierung des DEHOGA e.V. haben oder mit der Modernisierung erreichen, können Zuschüsse für Modernisierungsvorhaben und/ oder Angebotsverbesserungen erhalten, ohne zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die bisherige Arbeitsplatzzahl muss erhalten bleiben. Die Höhe der Zuschüsse beträgt max:
25 % im C-Fördergebiet, jedoch nicht mehr als T€ 75.
Das förderfähige Investitionsvolumen darf nicht unter T€ 50 und nicht über T€ 500 liegen. Energetische Maßnahmen, insbesondere zur Energieeinsparung, sind nur insoweit förderfähig, als sie nachweislich untrennbar mit einer Qualitätssteigerung und / oder Standortverbesserung verbunden sind.
Weg der Antragstellung
Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen (Download der Anträge auf GRW-Förderung, Download Anlage zur GRW Förderung).
Antragsfristen
Anträge sind der Investitionsbank Schleswig-Holstein in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die IB schriftlich bestätigt hat, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.
Bitte unbedingt beachten: Die Prüfung der Fördervoraussetzungen ist nur möglich, wenn die Anträge vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Erläuterungen versehen eingereicht werden.
Der Beginn eines Vorhabens ist definiert als Abschluss des ersten verpflichtenden Vertrages. Bei Baumaßnahmen gilt die Planung nicht als Beginn des Vorhabens.
Zusage / Auszahlungsmodalitäten
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anteilig nach Investitionsfortschritt.
Kombinierbarkeit
Unter Beachtung der EU-rechtlichen Förderhöchstsätze.
Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.
Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erlassen des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (s.u.):
- GRW-Antrag auf Förderung [02.03.2010 - 143.3 KB]
- Anlage GRW Antrag auf Foerderung [09.01.2012 - 48.6 KB]
- GRW-Ergänzende Fördergrundsätze vom 13.12.2011 [21.12.2011 - 671.8 KB]
- Übersicht der C- und D-Fördergebiete einschl. Kur- und Erholungsorte (Stand 2011) [21.12.2011 - 286.3 KB]
Befristung der Programme: 31.12.2013
Ansprechpartner
Förderlotsen:
Christian Hank
Tel. 0431 9905 - 3368
Fax: 0431 9905 - 63368
Susann Henning
Tel. 0431 9905 - 3367
Fax: 0431 9905 - 63367
Ulrike Kiehne
Tel.: 0431 9905-3363
Fax: 0431 9905-63363
Katharina Preusse
Tel.: 0431 9905-3364
Fax: 0431 9905-63364
Antragsentgegennahme und -bearbeitung:
Michael Bobrowski
Tel: 0431 9905-3512
Fax: 0431 9905-3088
Silke Krahmer
Tel.: 0431 9905-3423
Fax: 0431 9905-3088
Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 12/2011
