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Sehr geehrte Kundinnen,

sehr geehrte Kunden,

 

der Verkauf von Krediten war in den vergangenen Monaten ein häufig diskutiertes Thema, das viele Kreditnehmer verunsicherte. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Risikobegrenzungsgesetz reagiert und den Schutz des Kreditnehmers beim Verkauf von Krediten deutlich gestärkt. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Kredite an Privatpersonen, für die eine Grundschuld einzutragen ist, nur dann verkauft werden dürfen, wenn der Kunde durch einen ausdrücklichen Hinweis im Darlehensvertrag hierüber vorher informiert wurde.

 

Wir, die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB), haben bisher keine Kreditverkäufe vorgenommen. Wir sehen diese Praxis als nicht mit unserem Auftrag als Förderbank vereinbar.

 

Auf Basis dieses Grundverständnisses haben wir über die gesetzliche Regelung hinaus beschlossen, mögliche Verkäufe auch für

 

  • alle Finanzierungen mit Verbrauchern (auch im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung)
  • alle Finanzierungen mit Unternehmen
  • alle Finanzierungen mit Wohnungsunternehmen (auch im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung)

nur mit Zustimmung des Kreditnehmers vorzunehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kreditraten vertragsgemäß gezahlt werden oder nicht. Die Regelung bezieht sich auf alle bestehenden und künftigen Kreditforderungen.

 

Der Aufbau einer langfristigen, partnerschaftlichen Kundenbeziehung auf der Basis gegenseitigen Vertrauens ist unser Anspruch. Darauf können Sie sich bei der Investitionsbank verlassen.

 

Ihre Investitionsbank Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Fleethörn 29-31

24103 Kiel

Tel.: (0431) 9905-0

Fax: (0431) 9905-3383

info[at]ib-sh.de