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Zweck und Ziel der Starthilfe

Im Rahmen der Existenzgründungsoffensive der Landesregierung begleitet die Investitionsbank (IB) erfolgversprechende Existenzgründungs- und Festigungsvorhaben in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Alle Formen der Existenzgründung in Schleswig-Holstein, d.h. die Neugründung, die Übernahme eines Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung, wenn das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgt erwarten lässt. Eine Förderung ist auch innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich

Art und Höhe der Förderung

Im Rahmen der Starthilfe Schleswig-Holstein werden sowohl Darlehen aus Kreditmitteln der KfW Mittelstandsbank als auch Darlehen aus Mitteln der IB vergeben, hierbei trägt die IB teilweise das Risiko. Je Gründerperson beträgt das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen 100.000 EUR und/oder für Betriebsmittel (lt. Liquiditätsplan ) 50.000 EUR.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Existenzfestigung planen (binnen 3 Jahren nach Eröffnung, Betriebsübernahme oder tätiger Beteiligung).

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung

  • Einreichung eines schriftlichen Gründungskonzeptes
  • einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/ Erfahrung
  • ab einem Fremdfinanzierungsbedarf von mehr als 100.000 EUR eine positive Stellungnahme der jeweiligen Kammer zum Vorhaben oder ein positiver Erstberatungsbericht durch eine Unternehmensberatung
  • ab einem Fremdfinanzierungsbedarf von mehr als 100.000 EUR ist ein Eigenkapital von mindestens 15% der gesamten Investition erforderlich
  • vorhandene Sicherheiten werden hereingenommen
  • Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses in sofort vollstreckbarer Form durch die Gründerin bzw. den Gründer über die gesamte Kredithöhe

Weg der Antragstellung

Mit einem Empfehlungsschreiben reicht das Kreditinstitut der antragstellenden Person den Antrag bei der IB ein.

 

Ein Antragsvordruck inkl. einer Liste der einzureichenden Unterlagen und ein Muster des Empfehlungsschreibens stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

  

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die IB, ob sie die Finanzierung des Vorhabens bei der KfW beantragen wird bzw. Darlehen aus eigenen Mitteln vergibt.

Konditionen und Gebühren

KfW-Programme:

Es gelten die Konditionen der jeweils im Einzelfall eingesetzten KfW-Programme.

 

IB-Darlehen:

Für das IB-Darlehen gelten die folgenden Konditionen:

  • Laufzeit: 5 oder 10 Jahre (1 bzw. 2 Tilgungsfreijahre)*
  • Zinssatz: z.Zt. 8,70 % nominal
  • Zinsbindung: fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Zins- und Tilgungsrhythmus: monatlich, gleichbleibende Tilgungsrate
  • Auszahlung: 100 %
  • vorzeitige Rückzahlung: nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich

*Betriebsmittel werden ausschließlich mit einer Laufzeit von 5 Jahren (1 Tilgungsfreijahr) finanziert

 

Kombinierbarkeit

Sofern das ERP-Kapital für Gründung bereits bewilligt wurden, kann der ERP-Gründerkredit-StartGeld für ein Festigungsvorhaben nicht mehr beantragt werden. Eine zusätzliche Finanzierung zur Festigung über das ERP-Kapital für Gründung und/oder über das IB-Darlehen ist möglich. 

 

Falls der KfW-Gründerkredit-StartGeld / ERP-Gründerkredit StartGeld bereits bewilligt wurde, ist eine Finanzierung für Festigungsvorhaben im ERP-Gründerkredit-StartGeld nur möglich, wenn der Maximalbetrag von 100.000 EUR (davon maximal 30.000 EUR für Betriebsmittel) noch nicht ausgeschöpft wurde. Alternativ ist ein Antrag im ERP-Kapital für Gründung und/oder über das IB-Darlehen möglich. 

Sonstiges

Die IB kann bei deutlicher Planabweichung eine begleitende Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater oder Mentor für Unternehmen in Schleswig-Holstein verlangen.

 

Außer bei Finanzierungen mit ERP-Gründerkredit-StartGeld ist während der ersten zwei Jahre ein von einem Berater kommentiertes Kennzahlenreporting einzureichen.

"De-minimis-Beihilfen"

Im ERP-StartGeld vergibt die KfW Beihilfen unter der "De-minimis"-Verordnung der EU-Kommission. Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller enthält das Kundeninformationsblatt (siehe Download)

Dokumente zur Antragstellung

Wir empfehlen, sich vor Antragstellung durch die Förderlotsen kostenlos beraten zu lassen.

Christian Hank, Susann Henning, Ulrike Kiehne, Katharina Preusse

Tel.:0431 9905-3365

foerderlotse[at]ib-sh.de

 

 

Nach Eingang des Antrages wird eine Eingangsbestätigung mit Angabe der künftigen Ansprechpersonen versandt.

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