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Zweck und Ziel der Starthilfe

Im Rahmen der Existenzgründungsoffensive der Landesregierung begleitet die Investitionsbank (IB) erfolgversprechende Existenzgründungs- und Festigungsvorhaben in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Alle Formen der Existenzgründung in Schleswig-Holstein, d.h. die Neugründung, die Übernahme eines Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung, wenn das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgt erwarten lässt. Eine Förderung ist auch innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich

Art und Höhe der Förderung

Im Rahmen der Starthilfe Schleswig-Holstein werden sowohl Darlehen aus Kreditmitteln der KfW Mittelstandsbank als auch Darlehen aus Mitteln der IB vergeben, hierbei trägt die IB teilweise das Risiko. Je Gründerperson beträgt das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen 100.000 EUR und/oder für Betriebsmittel (lt. Liquiditätsplan ) 50.000 EUR.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Existenzfestigung planen (binnen 3 Jahren nach Eröffnung, Betriebsübernahme oder tätiger Beteiligung).

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung

  • Einreichung eines schriftlichen Gründungskonzeptes
  • einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/ Erfahrung
  • positive Stellungnahme der jeweiligen Kammer zum Vorhaben bzw. ab einem Fremdfinanzierungsbedarf von 50.000 EUR ein positiver Erstberatungsbericht durch eine Unternehmensberatung
  • ab einem Fremdfinanzierungsbedarf von mehr als 50.000 EUR ist ein Eigenkapital von mindestens 15% der gesamten Investition erforderlich
  • vorhandene Sicherheiten werden hereingenommen
  • Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses in sofort vollstreckbarer Form durch die Gründerin bzw. den Gründer über die gesamte Kredithöhe

Weg der Antragstellung

Mit einem Empfehlungsschreiben reicht das Kreditinstitut der antragstellenden Person den Antrag bei der IB ein.

 

Ein Antragsvordruck inkl. einer Liste der einzureichenden Unterlagen und ein Muster des Empfehlungsschreibens stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

  

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die IB, ob sie die Finanzierung des Vorhabens bei der KfW beantragen wird bzw. Darlehen aus eigenen Mitteln vergibt.

 

Wir empfehlen, sich vor Antragstellung durch die IB.Förderlotsen bzw. durch die IB.GründerinnenBeratung kostenlos beraten zu lassen.

Konditionen und Gebühren

KfW-Programme:

Es gelten die Konditionen der jeweils im Einzelfall eingesetzten KfW-Programme.

 

IB-Darlehen:

Für das IB-Darlehen gelten die folgenden Konditionen:

  • Laufzeit: 5 oder 10 Jahre (1 bzw. 2 Tilgungsfreijahre)*
  • Zinssatz: z.Zt. 8,00 % nominal
  • Zinsbindung: fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Zins- und Tilgungsrhythmus: monatlich, gleichbleibende Raten
  • Auszahlung: 100 %
  • vorzeitige Rückzahlung: nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich

*Betriebsmittel werden ausschließlich mit einer Laufzeit von 5 Jahren (1 Tilgungsfreijahr) finanziert

 

Kombinierbarkeit

Sofern das ERP-Kapital für Gründung und/oder der KfW-Unternehmenkredit bereits bewilligt wurden, kann das KfW-StartGeld für ein Festigungsvorhaben nicht mehr beantragt werden. Eine zusätzliche Finanzierung zur Festigung über das ERP-Kapital für Gründung und/oder über das IB-Darlehen ist möglich.

 

Falls das KfW-StartGeld bereits bewilligt wurde, ist eine Finanzierung für Festigungsvorhaben im KfW-StartGeld nur möglich, wenn der Maximalbetrag von 50.000 EUR (davon maximal 20.000 EUR für Betriebsmittel) noch nicht ausgeschöpft wurde. Alternativ ist ein Antrag im ERP-Kapital für Gründung und/oder über das IB-Darlehen möglich.

Sonstiges

Die IB kann bei deutlicher Planabweichung eine begleitende Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater oder Mentor für Unternehmen in Schleswig-Holstein verlangen.

 

Außer bei Finanzierungen mit KfW-StartGeld ist während der ersten zwei Jahre ein von einem Berater kommentiertes Kennzahlenreporting einzureichen.

"De-minimis-Beihilfen"

Im KfW-StartGeld vergibt die KfW Beihilfen unter der "De-minimis"-Verordnung der EU-Kommission. Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller enthält das Kundeninformationsblatt (siehe Download)

Dokumente zur Antragstellung

Ansprechpersonen für eine kostenlose Beratung

Ansprechpersonen in der IB für Unternehmen und männliche Existenzgründer

Christian Hank

Tel: (0431) 9905-3368

Fax: (0431) 9905-63368

christian.hank[at]ib-sh.de

 

 

Dr. Kurt Puls

Tel: (0431) 9905-3367

Fax: (0431) 9905-63367

kurt.puls[at]ib-sh.de

 

Ansprechpersonen für Existenzgründerinnen

Katharina Preusse

Tel: (0431) 9905-3364

Fax: (0431) 9905-63364

katharina.preusse[at]ib-sh.de

 

Ulrike Kiehne

Tel: (0431) 9905-3363

Fax: (0431) 9905-63363

ulrike.kiehne[at]ib-sh.de

Nach Eingang des Antrages wird eine Eingangsbestätigung mit Angabe der künftigen Ansprechpersonen versandt.

Aktuelle Termine:

18.03.2010 Beratungsstelle FRAU & BERUF im CAT, Marschstr. 30a, Meldorf
Einzelberatung für Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen

23.03.2010 Beratungsstelle FRAU & BERUF, Berliner Ring 8-10 Eingang Kathrine-Faust-Str., 23843 Bad Oldesloe
Einzelberatung für Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen

25.03.2010 Kiel, Bergstraße 2 -Haus der Wirtschaft-, Raum "Ostsee"
I.D.E.E. Informationstag der IB und der IHK zu Kiel