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Zweck und Ziel der Förderung

Das Regionalprogramm 2000 ist eine der drei Säulen der Initiative ziel: (Zukunft im eigenen Land) des Landes Schleswig-Holstein. Es soll in einer Partnerschaft mit den Regionen, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und anderen Akteuren neue Impulse für die Entwicklung der strukturschwachen Regionen und damit des ganzen Landes auslösen. Ziel des Regionalprogramm 2000 ist die Unterstützung des Strukturwandels durch Stimulierung von Innovation, Wachstum und Beschäftigung.

 

Dieses Ziel soll erreicht werden durch

  • den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur,
  • durch Maßnahmen zur Stärkung des technologischen Potenzials und der Innovationskraft der Unternehmen,
  • durch Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründungen und
  • durch die Verbesserung der allgemeinen Standortbedingungen, insbesondere auch durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen und lokalen Infrastruktur, durch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und durch Förderung von Projekten der Informationsgesellschaft.

Infrastrukturprojekte werden nach Maßgabe eines Qualitätswettbewerbes unter Berücksichtigung regionaler Prioritäten sowie der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung und der Ziele einer Verbesserung der Beschäftigungs- und Qualifizierungschancen für Frauen gefördert.

Was wird gefördert?

Infrastrukturprojekte der folgenden Maßnahmenbereiche:

1. Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen

2. Maßnahmen im Bereich der Qualifizierung

3. Errichtung oder Ausbau von Technologie-, Tele-, Innovations- oder Gründerinnen- und Gründerzentren sowie Gewerbehöfen

4. Ausbau der Beratungs- und Dienstleistungsinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

5. Förderung des Tourismus

6. Entwicklung des technologischen Potenzials sowie Maßnahmen im Bereich des Technologietransfers (auch im Hinblick auf umwelt- und energiepolitische Ziele)

7. Wirtschaftliche Nutzung von Informations- und Kommunikations-Technologien (IuK-Technologien)

8. Hafenbaumaßnahmen

9. Maßnahmen im Rahmen integrierter Konzepte im ländlichen Raum sowie - in Verbindung mit Städtebauförderungsmitteln - für städtische Problemgebiete, soweit damit die wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird

10. Multifunktionale Einrichtungen zur Verbesserung der lokalen Wirtschaftsstruktur

11. Flughäfen

12. Gutachten zu Maßnahmen der o.a. Maßnahmenbereiche 1 bis 11, und Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements

Wo wird gefördert?

Das Fördergebiet umfasst in Schleswig-Holstein die Regionen Westküste (Kreise Dithmarschen und Nordfriesland, Gemeinde Büttel sowie die Insel Helgoland), Flensburg/Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg), K.E.R.N (Kreise Rendsburg-Eckernförde, und Plön, Städte Kiel und Neumünster) und Ostholstein/Lübeck/Lauenburg (Kreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg sowie Hansestadt Lübeck). EU-Mittel können nur in Gebieten eingesetzt werden, die auch zur Ziel-2-Gebietskulisse gehören.

Wer ist antragsberechtigt?

  • vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
  • juristische Personen, die entsprechend der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Programmgültigkeit

Beginn des Programms: 1. Januar 2000

Ende des Programms: Bewilligungen können bis 31. Dezember 2006 erteilt werden. Das Fördercontrolling wird die Investitionsbank auch darüber hinaus wahrnehmen.

Weg der Antragstellung

Die Anträge für Infrastrukturprojekte sind bei der regional zuständigen Geschäftsstelle für das Regionalprogramm einzureichen, dort finden sie auch Unterstützung und Beratung für Ihre Projektidee (s.u.). Die Beiräte entscheiden über die regionalen Prioritäten. Die Förderentscheidung trifft die Interministerielle Arbeitsgruppe "Regionalprogramm" der Landesregierung (IMAG) in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe zu ziel.

Art und Höhe der Förderung

Zuschüsse

  • aus der Infrastrukturförderung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)
  • aus der Ziel-2-Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE),
  • aus der Auslaufförderung für Teile der bisherigen Ziel-5 b-Gebietskulisse
  • aus Landesmitteln

Es werden primär Investitionszuschüsse, bei nichtinvestiven Maßnahmen Zuschüsse zu den Projektkosten gewährt. Bei förderfähigen Beschäftigungsprojekten können Zuschüsse zu den Sachkosten gewährt werden. Regelförderquote für die Infrastrukturförderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Eine höhere Förderung mit bis zu 60% können finanzschwache Kommunen erhalten. In Fällen von besonderer landespolitischer Bedeutung oder von Projekten an besonders stark betroffenen Konversionsstandorten können Förderungen von bis zu 70% der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Einzelheiten zur Förderhöhe und weiteren Ausnahmen z.B. für die Unterstützung von Konversionsregionalmanagements sind insbesondere in Ziffer 5.2 der Auswahl- und Fördergrundsätze für das Regionalprogramm 2000 dargelegt. Eine angemessene Eigenbeteiligung des Projektträgers (i.d.R. mindestens 30% bei Infrastrukturprojekten) ist unabdingbar.

Konditionen und Gebühren

Für die Antragsbearbeitung und Abwicklung werden keine Gebühren erhoben.

Zusage / Auszahlungsmodalitäten

Den Zuwendungsbescheid erhält der Projektträger durch das zuständige Fachressort der Landesregierung. Hierin sind die Auszahlungsmodalitäten geregelt.

Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.

 

Hinsichtlich der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an die u.a. regionalen Geschäftsstellen.

 

Download Verwendungsnachweis

Ansprechpartner für die Antragstellung in den Regionen

Westküste

Projektgesellschaft Westküste mbH

Johann-Adolf-Straße 30

25832 Tönning

Telefon: (04861) 9611-0

Telefax: (04861) 9611-11

info[at]pgw-sh.de

Homepage: www.pgw-sh.de

Ansprechpartner:

Antje Hauptvogel, Sven-Olaf, Salow Silvia Zuppelli

 

K.E.R.N.

Geschäftsstelle für das Regionalprogramm beim Technologie-Region K.E.R.N. e.V.

Königinstraße 1

24768 Rendsburg

Fax: 04331/1386-87

Homepage: http://www.kern.de

Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang J. Bonn

Tel.: 04331/1386-82

bonn[at]kern.de

Tanja Schridde

Tel.: 04331/1386-83

schridde[at]kern.de

 

Flensburg/Schleswig

Geschäftsstelle für das Regionalprogramm bei der Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/Schleswig mbH (WIREG)

Lise-Meitner-Straße 2

24941 Flensburg

Fax: 0461/9992-213

Homepage: www.wireg.de

info[at]wireg.de

Ansprechpartner:

Manfred Bühring

Tel.: 0461/9992-214

buehring[at]wireg.de

Volker Behm

Tel.: 0461/9992-220

behm[at]wireg.de

 

Ostholstein/Lübeck/Lauenburg

Geschäftsstelle für das Regionalprogramm bei der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH (egoh)

Röntgenstraße 1

23701 Eutin

Fax: 04521/808-11

Homepage: www.egoh.de

Ansprechpartner:

Anja Lansberg

Tel.: 04521/808-826

Lansberg[at]egoh.de

 

Außenstelle Ratzeburg:

Herzogtum Lauenburg Marketing- und Service GmbH

Junkernstr. 7

23909 Ratzeburg

Fax: 04541/802112

Ansprechpartner:

Günter Schmidt

Telefon: 04541/802110

schmidt[at]hlms.de

 

Wirtschaftförderung Lübeck GmbH 

Falkenstraße 11

D- 23564 Lübeck

Fax: 0451/70655-20

Homepage: www.luebeck.org

Ansprechpartner:

Dario Arndt 

Tel: 0451/70655-17

arndt[at]luebeck.org

 

Ansprechpartner für das Fördercontrolling:

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Fleethörn 29-31

24103 Kiel

Für die mit GRW-Mitteln geförderten Projekte:

Horst Albers

Tel.: 0431/9905-3232

horst.albers[at]ib-sh.de

Für die übrigen Projekte:

Axel Specht

Tel: 0431/9905-3205

axel.specht[at]ib-sh.de

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Aktuelle Termine:

18.03.2010 Beratungsstelle FRAU & BERUF im CAT, Marschstr. 30a, Meldorf
Einzelberatung für Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen

21.03.2010 Husum
Messe "New Energy"

23.03.2010 Beratungsstelle FRAU & BERUF, Berliner Ring 8-10 Eingang Kathrine-Faust-Str., 23843 Bad Oldesloe
Einzelberatung für Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen