IB.SH Mittelstandssicherungsfonds

  • Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro
  • zinslos für die ersten fünf Jahre
  • Antragsfrist abgelaufen

Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds soll Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe unterstützen, die unmittelbar im Sinne der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23.03.2020* durch staatliche Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind


***Die Antragsfrist für den IB.SH Mittelstandssicherungsfonds endete am 15. März 2022.***

Die häufigsten Fragen zum IB.SH Mittelstandssicherungsfonds haben wir in den FAQs zu dieser Förderung für Sie zusammengefasst und beantwortet.

Wer wird gefördert?

  • Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen, soweit sie als Beherbergungsbetrieb agieren.
  • Gewerbliche und private Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten, welche zu touristischen Zwecken beherbergen.
  • Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen wie insbesondere Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime, Ferienlager und Jugendzeltlager.
  • Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes.
  • Die Förderung richtet sich an Haupterwerbsbetriebe (kein Nebenerwerb) und private Vermieter, deren Haupteinnahmequelle die Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern für touristische Zwecke ist (Details hierzu finden Sie in den FAQs).
  • Die Förderung ist auf Betriebsstätten in Schleswig-Holstein ausgerichtet.

Rechtlich eigenständige Betriebsstätten/Betreibergesellschaften in Schleswig-Holstein sind getrennt voneinander antragsberechtigt (jedoch sind Unternehmensverbünde im Sinne des Beihilferechts zu beachten).

Wie wird gefördert?

  • Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro (max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten).
  • Zinssatz: Zinslos für die ersten 5 Jahre.
  • Laufzeit: 5 Jahre mit anschließender optionaler Anschlussfinanzierung für weitere 7 Jahre (Gesamtlaufzeit 12 Jahre).
  • Eine mögliche Anschlussfinanzierung erfolgt zu den dann geltenden Konditionen.
  • Tilgungsfrei für 2 Jahre, anschließend monatliche Tilgung mit 10-jährigem Tilgungsprofil.
  • Unbesichertes Darlehen der IB.SH.
  • Ihre Hausbank muss sich mit einem zusätzlichen Darlehen in Höhe von 10 % (Basis Förderdarlehen der IB.SH) an der Finanzierung mit mind. gleicher Laufzeit, 2 tilgungsfreien Jahren und 10-jährigem Tilgungsprofil beteiligen. Bei Förderdarlehen bis 50.000 Euro kann die Beteiligung auch durch die Bereitstellung von kurzfristigen Betriebsmittelkrediten erfolgen. Das Darlehen der Hausbank kann besichert werden und ist marktüblich zu verzinsen.

Was ist noch wichtig?­

  • Die IB.SH vergibt mit diesem Programm Beihilfen unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
  • In Abhängigkeit der letzten Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank und bereits gewährter De-minimis-Beihilfen für Ihr Unternehmen kann das zugesagte Darlehen von der beantragten Höhe abweichen. Einen ersten Überblick bietet die Anlage „Orientierungshilfe De-minimis-Beihilfe“.
  • Private Vermieter sind Verbraucher und daher bei Verträgen, die als Fernabsatzvertrag (etwa per E-Mail) geschlossen werden, über den Darlehensgeber und wesentliche Merkmale des Darlehensvertrages vorvertraglich zu unterrichten. In diesem Zusammenhang sind die privaten Vermieter auch über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren.
  • Anträge auf Gewährung eines Förderdarlehens können bis zum 15.03.2022 (Antragseingang IB.SH) gestellt werden. 

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Antragstellung nur über Ihre Hausbank an die IB.SH.
  • Ihre Hausbank sendet Ihren Antrag an die zentrale E-Mail-Adresse mittelstandssicherungsfonds[at]ib-sh.de.
  • Von Unternehmen oder privaten Vermietern direkt bei der IB.SH eingereichte Anträge können wir leider nicht bearbeiten und werden wir daher unmittelbar an Sie zurückschicken.
  • Antragsteller, die bereits eine Förderung aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds erhalten haben, können über ihre Hausbank einen zweiten Antrag stellen. Für die summierte Darlehenshöhe der beiden Anträge gilt die Betragshöchstgrenze von 750.000 Euro (max. 25 % vom Jahresumsatz des Jahres 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten). Der Mindestdarlehensbetrag für den Zweitantrag beträgt ebenfalls 15.000 Euro.

Bitte nutzen Sie bei Fragen zum IB.SH Mittelstandssicherungsfonds zuerst unsere FAQs, welche wir laufend für Sie aktualisieren.

  • Ansprechpartner für Hausbanken:
    Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) an Christian Jessen, Leiter Finanzierung Firmen- und Kommunalkunden (E-Mail: christian.jessen[at]ib-sh.de) oder sprechen Ihre bewährten Ansprechpartner im Bereich Firmenkunden der IB.SH gerne direkt an. 
  • Ansprechpartner für Unternehmen und private Vermieter:
    Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) an foerderlotse[at]ib-sh.de oder sprechen Sie einen Ansprechpartner der Förderlotsen direkt an.

* Auch wenn die Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung) vom 23. März 2020 zwischenzeitig geändert wurde, gilt für den IB.SH Mittelstandssicherungsfonds weiterhin der Adressatenkreis, der in der Verordnung vom 23. März 2020 genannt wurde.

 

***Die Antragsfrist für den IB.SH Mittelstandssicherungsfonds endete am 15. März 2022.***