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Was ist mit den Folgekosten? – Die Lebenszyklusbetrachtung

Foto Berechnung

Die entscheidende Frage beim Bau öffentlicher Einrichtungen ist immer die Frage, ob die öffentliche Hand sie sich leisten kann. Und noch wichtiger: Kann sie sich auch den werterhaltenden Unterhalt leisten? Bei der herkömmlichen Planung werden in der Regel jedoch nur die Baukosten und die elementaren Betriebskosten berücksichtigt. Die Folgekosten, wie der Ersatz des Daches einer Schule, die Kosten für das Rasenmähen um das Rathaus oder die neuen Sportgeräte in der Sporthalle werden aber nicht bedacht und stellen die öffentlichen Haushalte später vor große Probleme.

 

Bei ÖPP-Modellen wird umfassend gerechnet. Dort wird der so genannte „Lebenszyklus“ einer Einrichtung betrachtet. Das heißt, es werden alle Kosten für eine bestimmte Nutzungsdauer eingerechnet: Von den Planungs- und Baukosten über das Gehalt des Hausmeisters bis zur Reparatur der Lampen und das Gutachten für die Nachnutzungsmöglichkeiten fließen alle denkbaren Kosten in die Projektrechnung ein. Nur so lassen sich für alle Projektpartner Chancen und Risiken fundiert kalkulieren. Und nur so wird ein objektiver Vergleich zwischen einer herkömmlichen Finanzierung und einem ÖPP-Projekt möglich.

 

Ein weiterer Vorteil: Der öffentliche Auftraggeber muss sich um die gesamte Detailplanung des Projektes nicht kümmern. Die Kommune bestellt vereinfacht gesagt eine Schule mit 15 Räumen, Sporthalle und Kantine für 25 Jahre. Alle Planungsdetails regelt der private Partner, der aus Eigeninteresse praktikable und wartungsgünstige Lösungen anbieten wird.

 

Eine Lebenszyklus-Betrachtung ist übrigens immer sinnvoll, auch wenn man am Ende nicht zu einem ÖPP-Projekt kommt. Die Erkenntnis über die Gesamtkosten einer öffentlichen Einrichtung für 25 Jahre ist in jedem Fall eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die Folgekosten werden aber leider bei kommunalen Investitionsentscheidungen oft außer Acht gelassen. Die Einführung der Doppik in den kommunalen Haushalten schafft mehr Transparenz, die Betrachtung eines Lebenszyklus schöpft die Transparenz vollständig aus.

Rechnet sich das? – Klare Regeln für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit

ÖPP-Projekte müssen wirtschaftlich sein, sonst hat keiner der Partner etwas davon. Deshalb ist der Wirtschaftlichkeitsvergleich das Kernstück eines jeden Projektes, für den es klare Regeln gibt. Bei der Berechnung werden die Kosten der Eigenerstellung (konventioneller Vergleichswert) mit den Kosten der ÖPP- Variante verglichen.

 

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beziehen sich auf den gesamten Lebenszyklus eines Projektes. Sämtliche Kosten und ggf. Erlöse sowie die Risikoverteilung in den Projektphasen der Planung, Realisierung und Abwicklung nach Vertragsbeendigung müssen berücksichtigt werden, um zu einem wirklich aussagekräftigen Ergebnis zu kommen. Um das zu gewährleisten, macht das Gesetz zur Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften des Landes Schleswig-Holstein entsprechend klare Vorgaben.

 

Die Phasen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung   
Phase I Bedarfsfeststellung. Finanzierbarkeit und Maßnahmenwirtschaftlichkeit


ÖPP-Eignungstest
Vorentscheidung für oder gegen eine Weiterverfolgung von ÖPP-Realisierungsvarianten
Phase II Erstellung des konventionellen Vergleichswertes (Public Sector Comparator - PSC)


Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung


Festlegung der Obergrenze für die Veranschlagung im Haushalt


Vorentscheidung für oder gegen eine ÖPP-Ausschreibung




Veranschlagung im Haushalt und Ausschreibung
Phase III Abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Endgültige Entscheidung über Zuschlagserteilung und Vertragesunterzeichnung
Phase IV Projektcontrolling  

 

 

Die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist bundesweit einheitlich. Sie ist in einem Leitfaden beschrieben, den Bund und Länder gemeinsam erarbeitet haben. Die aktuelle Version des Leitfadens ist im Internet unter www.oepp.schleswig-holstein.de oder unter www.ppp-sh.de abrufbar. Er setzt sinnvolle Mindeststandards für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und ist damit ein wichtiger Meilenstein für die Standardisierung von ÖPP-Vorhaben.

 

Öffentlich Private Partnerschaften stellen eine langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft dar. Diese Partnerschaft zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus, die in den entsprechenden Kapiteln des Leitfadens ausführlicher behandelt werden:

  • Lebenszyklusansatz: Die Leistungen, die über den gesamten Projektlebenszyklus (Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb und ggf. Verwertung) zu erbringen sind, werden in einer gemeinsamen Ausschreibung vergeben.
  • Risikoallokation: Die optimale Risikoverteilung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Partner ist eines der wesentlichen Elemente von ÖPP. Anzuwenden ist der sog. Risikoverteilungsgrundsatz, der besagt, dass derjenige Partner ein Risiko übernehmen sollte, der es am besten beeinflussen kann.
  • Leistungsorientierte Vergütungsmechanismen: Der private Partner erhält für die Leistungserbringung eine i.d.R. qualitäts-, nutzungs- oder verfügbarkeitsabhängige Vergütung. Um einen Anreiz für Optimierungen zu schaffen, können leistungsabhängige Mechanismen, wie zum Beispiel Bonus-/Malus-Regelungen, genutzt werden.
  • Outputspezifikationen: Typischerweise gibt der öffentliche Partner bei einer ÖPP-Ausschreibung in einer funktionalen Leistungsbeschreibung die Ziel- und Rahmenanforderungen des Projekts (sog. Outputs; z.B. Funktion, Zweck, Standards, Qualitäten) vor. Auf welche Art und Weise diese Anforderungen erfüllt werden, die konkrete Ausgestaltung, bleibt dabei weitgehend den Bietern überlassen.

Bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen handelt es sich um einen mehrstufigen und fortlaufenden Prozess mit vier Phasen mit verschiedenen Schwerpunkten. Am Ende der ersten drei Phasen steht jeweils die Entscheidung, ob das Vorhaben als ÖPP weiter verfolgt werden soll. In Phase II des Prozesses soll unter Berücksichtigung aller Kosten und ggfs. Erlöse die wirtschaftlichste Beschaffungsvariante ermittelt werden. Dieser Vergleich ist jedoch nur eine Prognoserechnung auf Basis der vorläufig ermittelten Kosten und Erlöse. Der abschließende Wirtschaftlichkeitsnachweis wird erst erbracht, wenn das endgültige Angebot der privaten Bieter m Ende des Verhandlungsverfahrens (Phase III) vorliegt.

 

Das ÖPP-Kompetenzzentrum bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein hat die Expertise, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach der Methodik des bundesweiten Leitfadens zu erstellen.