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Landesprogramm Arbeit 2014 bis 2020

Das Landesprogramm Arbeit ist das Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein. Es wird zu einem großen Teil mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. In der Förderperiode 2014 - 2020 wird im Rahmen des Ziels Investitionen in Wachstum und Beschäftigung das gesamte Gebiet von Schleswig-Holstein erfasst. Das übergeordnete Ziel des Landesprogramms Arbeit ist die Fachkräftesicherung und – gewinnung in Schleswig-Holstein. Darüber bietet das Programm Unterstützung bei der Integration von Menschen, die es besonders schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Weitere Maßnahmen fördern das Potential junger Menschen. Das Programm unterstützt insbesondere schleswig-holsteinische Betriebe und deren Beschäftigte, Existenzgründerinnen und -gründer, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Arbeitslose und Nichterwerbstätige, die in den 1. Arbeitsmarkt zurück wollen.



Schwerpunkt E

Investitionen in Wachstum und Beschäftigung zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Die Europäische Union stellt mit ihrem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ 750 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereit. Teil dieses Programms ist die Initiative REACT-EU. Die REACT-EU-Mittel sollen laut maßgebender EU-Verordnung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) im Zeitraum von 2021 bis 2023 eingesetzt werden.

  • Zielgruppenspezifische Angebote zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
  • Nachhaltige Kompetenzentwicklung – Weiterbildungsbonus Pro
  • Vorhaben zur Realisierung von Digitalisierungspotenzialen

Schwerpunkt A

Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte ist das strategische Ziel im Schwerpunkt A. Hierfür stehen zur Erhöhung der Gründungskompetenz Arbeitsloser und Nichterwerbstätiger, der Aktivierung der Beschäftigungspotenziale von Frauen sowie der Aktivierung von Unternehmen und Verbesserung der fachlichen Qualifikation von Beschäftigten zur Fachkräftesicherung folgende Aktionen bereit: 

  • Beratung von Unternehmen im Hinblick auf Fachkräftesicherung
  • Entwicklung neuer Qualifizierungsmodule sowie darauf basierende Weiterbildung in speziellen Branchenkompetenzfeldern
  • Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit
  • Beratung von Frauen mit dem Ziel der Aktivierung von Beschäftigungspotentialen

Schwerpunkt B

Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung

Einen Beitrag zur sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung in Schleswig-Holstein sollen die Aktionen des Schwerpunkts B leisten. Benachteiligte und am Arbeitsmarkt unterrepräsentierte Personengruppen sollen eine zukunftsfähige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Im Fokus der Förderung liegt die Integration benachteiligter Personengruppen in Ausbildung bzw. den Arbeitsmarkt sowie die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen:

  • Qualifizierung, Begleitung und Vermittlung benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für jugendliche Strafgefangene
  • Informations- und Beratungsangebot für Analphabeten sowie Sensibilisierung von Unternehmen und Betriebsräten in der Arbeitswelt für das Thema Analphabetismus 

Schwerpunkt C

Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Auf die Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen zielt der Schwerpunkt C ab. Umgesetzt werden Förderangebote, die ausgerichtet sind auf die Verbesserung der Anschlussperspektiven junger Menschen am Übergang Schule-Beruf, die Verbesserung der beruflichen Perspektiven von abbruchgefährdeten Auszubildenden und Ausbildungsabbrecher/-innen, die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung sowie die Verbesserung der Ausbildungskapazität von Unternehmen:

  • Potentialanalyse und das Coaching von Schülerinnen und Schülern beim Übergang in die Berufswelt
  • Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung individueller und sozialer Kompetenzen von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Schul- oder beruflichen Abschluss
  • Beratung und Betreuung benachteiligter Jugendlicher während der Ausbildung bei Konflikten im Ausbildungsverhältnis
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für Lehrlinge, die in Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden

ESF-Jahresveranstaltung 2020: Arbeitsmarktpolitik in Zeiten von Corona

 „Die diesjährige ESF-Jahresveranstaltung findet in besonderen Zeiten und deswegen auch in einem besonderen Format statt.“ Mit diesen Worten begrüßte Arbeitsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs die mehr als 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer via Livestream aus dem Maritim Hotel in Kiel am 4. November 2020. 

Dr. Rohlfs dankte ausdrücklich den Trägern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Projekte des Landesprogramms Arbeit für ihren besonderen Einsatz in der Corona-Pandemie, um die Projekte im Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so gut wie möglich fortzusetzen.  

Die Planungen für das Arbeitsmarktprogramm des Landes in der neuen EU-Förderperiode ab 2021 seien in den letzten Monaten weitergegangen, trotz Corona.

Schwerpunkte des neuen Programms sind die Bereiche Beschäftigung, Bildung und soziale Integration, die in elf Aktionen mit EU-Geldern in Schleswig-Holstein gefördert werden. Kerstin Ehlers, Abteilungsleiterin Arbeit und berufliche Ausbilddung stellte diese Aktionen im Einzelnen vor und beantwortete gemeinsam mit Martin Tretbar-Endres, Leiter der ESF-Verwaltungsbehörde, die Fragen, die per Mail gestellt werden konnten.

Zuvor hatte Dr. Volker Kotte vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einem Fachvortrag die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt beleuchtet. "Insgesamt wirkt die Krise wie ein Brennglas, das bereits bestehende Herausforderungen verschärft und hervorhebt", so Dr. Kotte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten auch hier per Mail ihre Fragen stellen, die unmittelbar beantwortet wurden. 

Fazit der Veranstaltung bei den Beteiligten: „Eine gelungene Veranstaltung, auch wenn der persönliche Austausch natürlich fehlte.“ 

Europäischer Sozialfonds für Deutschland

Neben dem „Landesprogramm Arbeit“ bietet auch der Bund mit dem ESF-Bundesprogramm Förderungsmöglichkeiten, die für schleswig-holsteinische Projektträger von Interesse sein können.

Das von der EU-Kommission genehmigte Operationelle Programm des ESF für Deutschland (ESF-OP des Bundes) hat in der Förderperiode 2014 – 2020 ein finanzielles Volumen von rund 2,7 Milliarden Euro (ESF-Mittel).

  • 38 Prozent der Gesamtmittel fließen in die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut.
  • In Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen werden 33 Prozent der Mittel investiert.
  • Ein Viertel der verfügbaren Mittel fließt in die Förderung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Beschäftigung.
An den Förderangeboten sind fünf Bundesministerien beteiligt:
  • Arbeit und Soziales
  • Bildung und Forschung
  • Wirtschaft und Energie
  • Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderangeboten und zu den Förderbedingungen finden Sie hier: www.esf.de.



Downloads als Hilfestellung für Antragsteller und Zuwendungsempfänger

Zur Hilfestellung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern im Rahmen des Landesprogramms Arbeit hat das Arbeitsministerium einen praktischen Leitfaden entwickelt. Dieser soll helfen, die wichtigsten Fragen bei der Beantragung der Förderung und Durchführung der Vorhaben zu beantworten.

Weiterführende Vorschriften, Bestimmungen und Verordnungen

Am 20.12.2013 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnungen veröffentlicht, welche den inhaltlichen und rechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung der Operationellen Programme in der Förderperiode 2014-2020 bilden.

In Ergänzung zu den Verordnungen hat die EU Kommission eine Reihe von delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen erlassen.

Daneben können im Rahmen des Landesprogramms Arbeit unter anderem folgende landes- und bundesrechtliche Vorgaben einschlägig sein.

  • LHO SH - Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein
  • ANBest-P - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
  • ANBest-K - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
  • Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns
  • TTG - Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (außer Kraft ab 01.04.2019)
  • SHVgVO - Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung)
  • GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • VgV - Vergabeverordnung
  • VGSH - Vergabegesetz Schleswig-Holstein
  • LBeschO - Landesbeschaffungsordnung