IB.SH Mittelstandskredit

  • einfaches Antragsverfahren und schlanke Kreditprüfung
  • flexibel einsetzbar
  • Sicherheiten nicht erforderlich

Mit dem IB.SH Mittelstandskredit finanzieren wir Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen.


Was sind Ihre Vorteile?

  • attraktive Konditionen
  • Sicherheiten nicht erforderlich
  • einfaches Antragsverfahren und schlanke Kreditprüfung
  • flexibel einsetzbar

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafterinnen/Gesellschaftern
  • Grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet
  • Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist
  • Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema siehe unten "Hinweise und Erläuterungen")
  • Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
  • Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragsstellung max. 349 beträgt

Was wird gefördert?

Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 Euro ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 %  (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.

Wie wird gefördert?

  • Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 250.000 Euro. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.
  • Auszahlung: 100 %
  • Zinssatz: 5,00 % für Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 

                     5,50 % für Unternehmensgründungen und -übernahme 

                           (alle Konditionen sind freibleibend, es gilt der am Tag der Darlehenszusage gültige Zinssatz)

  • Laufzeit: 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck) 
  • Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: monatliche Annuität
  • tilgungsfreie Zeit: 1 bzw. 2 Jahre
  • Besicherung: keine
  • Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter/innen abzugeben

Was ist noch wichtig?

IB.SH vergibt mit diesem Programm Beihilfen unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommision vom 13.12.2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.

Die IB.SH darf Kraft Gesetz nicht als Wettbewerber anderer Banken und Sparkassen auftreten. Daher wird die IB.SH vor Bearbeitung das Einverständnis der im Antrag genannten "Hausbank" einholen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  1. Sprechen Sie Ihre Hausbank auf Ihren Finanzierungswunsch an.
  2. Sofern Ihre Hausbank das Vorhaben nicht begleitet, stellen Sie Ihren Antrag direkt über das Kundenportal.
  3. Unterstützung zur Erstellung eines Rentabilitätsplans finden Sie unter ib-sh.de/infoseite/bausteine-eines-businessplans

Antragstellung über das Kundenportal

Durch das Portal digitalisieren und vereinfachen wir die Antragstellung und die Kommunikation rund um unsere Förderprogramme. Im Kundenportal werden mit der Zeit immer mehr Features verfügbar sein. So können Sie in Zukunft:

  • direkt mit uns über das Kundenportal kommunizieren
  • Ihre Konten einsehen
  • Dokumente einfach und schnell einreichen
  • Auszahlungsanträge online stellen

    Zum Kundenportal (Registrierung)

    Hinweis: Bitte registrieren Sie sich im Kundenportal als Unternehmen oder Institution, wenn Sie den IB.SH Mittelstandskredit beantragen wollen.


    In der  Mittelstandskredit Übersicht können Sie das Kundenportal und die Antragstellung auch ohne Registrierung kennenlernen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, sich im Kundenportal zu registrieren, um Ihre eingegebenen Daten zu sichern. Alle von Ihnen im Portal eingetragenen Daten sind verloren und werden automatisch gelöscht, wenn Sie Ihren Web-Browser schließen, ohne am Portal angemeldet zu sein.

      Hinweis

      Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

      Ihre Ansprechpartner: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen

      Portrait von Susann Dreßler
      Portrait von Christian Hank
      Portrait von Ulrike Salka
      Portrait von Kathrin Graffunder

      Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen

      0431 9905-3365

      Support Kundenportal

      Sie haben ein technisches Problem bei der Antragstellung?

      Wenden Sie sich gerne an unseren Support.

      0431 9905-3900