Corona-Unterstützungen für Unternehmen außerhalb der Corona-Zuschüsse des Bundes

Wir unterstützen Unternehmen in Schleswig-Holstein, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind. Die Antragsfristen für diese Programme sind abgelaufen. Welche Förderoptionen es für Ihr Unternehmen außerhalb der Zuschussprogramme des Bundes gab, haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Corona-Hilfen der bundesweiten Förderinstitute

Corona-Hilfen der Förderinstitute in Schleswig-Holstein

  • Förderart: Darlehen
  • Förderziel: Finanzierung von Betriebsmittelbedarf  und Investitionen
  • Antragsstellender: natürliche Personen und KMU mit max. 3 Gesellschaftern
  • Betrag: 25.000 bis 250.000 Euro
  • Laufzeit: 5 – 12 Jahre

Weitere Informationen zum IB.SH Mittelstandskredit

 

Weitere Informationen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein finden Sie unter diesem Link.

Weitere Informationen finden Sie hier​​​​​​​

 

Eckdaten

  • Förderart: Darlehen
  • Förderziel: Deckung von Corona-bedingten  Liquiditätsengpässen
  • Antragsstellende: Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes
  • Betrag: 15.000 bis 750.000 Euro
  • Laufzeit: bis zu 12 Jahre

Weitere Informationen zum IB.SH Mittelstandssicherungsfonds

Eckdaten

  • Förderart: Darlehen
  • Förderziel: Deckung von Corona-bedingten  Liquiditätsengpässen
  • Antragsstellende: Unternehmen mit Umsatzausfall
  • Betrag: 15.000 bis 750.000 Euro

Weitere Informationen zum IB.SH Härtefallfonds Mittelstand

  • Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
  • Förderziel: Deckung von coronabedingten  Liquiditätsengpässen
  • Antragsstellende: Gemeinnützige Organisationen
  • Betrag: 25.000 bis 800.000 Euro (100% Haftungsfreistellung)
  • Laufzeit: 10 Jahre

Mehr Informationen

  • Förderart: Beteiligungskapital
  • Förderziel: bilanzstärkende Maßnahmen, insbesondere EK-Ausstattung und Liquiditätssicherung
  • Antragsstellende: Unternehmen mit Umsatzausfall
  • Betrag: max. 750.000 Euro
  • Laufzeit: 5-10 Jahre

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  • Förderart: Beteiligungskapital
  • Förderziel: Deckung von coronabedingten  Liquiditätsengpässen und bilanzstärkende Maßnahmen
  • Antragsstellende: Start-ups und kleine Mittelständler (bis 75 Mio. Euro Umsatz)
  • Betrag: max. 800.000 Euro
  • Laufzeit: 5  bis 10 Jahre

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Beratungsangebote

Betroffene Unternehmen stehen aktuell oft vor gravierenden Herausforderungen, die sie nicht allein bewältigen können. Hilfestellung und Rat durch externe Beratungen können in dieser Situation behilflich sein. Finanzielle Unterstützung hierfür bietet das vom BAFA betreute Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows.

Im Rahmen des durch die Europäische Union geförderten Projekts „REACT-EU Tourismuswirtschaft Schleswig-Holstein: Steigerung der Resilienz touristischer Betriebe“ begleitet die WTSH touristische Betriebe zum Thema Krisenfestigkeit. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Die Landesregierung unterstützt aus REACT-EU-Mitteln Solo-Selbstständige durch regionale Beratungsangebote. Weiter Informationen finden Sie unter diesem Link.

Weitere Unterstützungsangebote

Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur erreichen Sie unter 0800 45555-20

Treten wegen der Corona-Beschränkungen Verdienstausfälle auf, kann es gegebenenfalls Entschädigungen nach §56 Infektionsschutzgesetz geben. 
zum Onlineportal

Informationen des Landesamtes für soziale Dienste

Die Antragsfrist ist abgelaufen. 

  • Förderart: Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals in Form von:
    a) Bürgschaften für Bankkredite
    b) Stillen Beteiligungen
    c) Individuellen Strukturierungen

Weitere Informationen finden Sie hier

Fragen zu den Corona-Zuschüssen des Bundes richten Sie bitte an: ueberbrueckungshilfe[at]ib-sh.de