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Zweck und Ziel

Im Rahmen der Existenzgründungsoffensive der Landesregierung begleitet die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) erfolgversprechende Existenzgründungs- und Festigungsvorhaben in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Schleswig-Holstein, d.h. die Neugründung oder die Übernahme eines Einzelunternehmens, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.

 

Die Existenzgründung ist i.d.R. spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres als Vollerwerb auszuüben.

 

Eine Förderung ist auch innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen, die die Gründung/ Übernahme eines Einzelunternehmens oder eine Festigung ihres Einzelunternehmens (binnen 3 Jahre nach Eröffnung oder Betriebsübernahme) planen.

Art und Höhe der Förderung

Das Darlehen IB.Mikrokredit wird aus Mitteln der IB vergeben. Je Existenzgründung beträgt das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder für Betriebsmittel insgesamt 15.000,- EUR. Das Mindestkreditvolumen beträgt 3.000,- EUR. Bestehende Bankverbindlichkeiten können mit dem IB.Mikrokredit nicht abgelöst werden.

 

Der IB.Mikrokredit kann zweimal je Gründungs- bzw. Festigungsvohaben gewährt werden, sofern die Summe des bereits gewährten IB.Mikrokredites und des neu beantragten IB.Mikrokredites 15.000,- EUR nicht übersteigt. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass für das erste Darlehen der bisherige Zins- und Tilgungsdienst erbracht wurde.

 

In diesem programm vergibt die IB Beihilfen unter der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "de-minimis"-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 379 vom 28.12.2006, Seite 5. 

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung

  • Vollständig ausgefüllter Antrag IB.Mikrokredit (siehe bei den Downloads in der rechten Spalte dieser Seite)
  • Stellungnahme eines Kooperationspartners zum Vorhaben (siehe hier die Liste der Kooperationspartner)
  • Kaufmännische und fachliche Qualifikation / Erfahrung gem. Lebenslauf
  • Kapitaldienstfähigkeit (Erbringung Zins- und Tilgungsdienst)
  • Keine unerledigten Negativmerkmale in der Schufa (z.B. Eidesstattliche Versicherung, Zwangsvollstreckung)
  • Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnis in sofort vollstreckbarer Form durch die Gründerin bzw. den Gründer über die gesamte Kredithöhe (bei Kreditbewilligung)
  • Freier De-minimis-Betrag in Höhe der beantragten Kreditsumme

Konditionen und Gebühren

Für den IB.Mikrokredit gelten die folgenden Konditionen:

  • Laufzeit: 5 Jahre (6 Monate tilgungsfrei)
  • Zinssatz: z.Zt. 6,50 % nominal
  • Zinsbindung: fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Zins- und Tilgungsrhythmus: monatlich, gleichbleibende Tilgungsraten, Zinsraten in Abhängigkeit von der Höhe der Restschuld
  • Auszahlung: zu 100 % in einer Summe
  • Vorzeitige Rückzahlung: die vorzeitige Ablösung des gesamten Kreditbetrages in einer Summe ist ohne Kosten jederzeit möglich

Weg der Antragstellung - einzureichende Unterlagen

Bitte füllen Sie den Antrag IB.Mikrokredit aus und stellen Sie Ihr Vorhaben einem unserer Kooperationspartner vor.

Bevor Sie den Antrag bei der IB einreichen, muss ein Beratungsgespräch mit einem unserer Kooperationspartner erfolgt sein. Unsere Kooperationspartner können Ihnen wichtige Hinweise für eine erfolgreiche Existenzgründung geben.

Eine Liste unserer Kooperationspartner finden Sie hier im Internet.

 

Folgende Unterlagen sind bei der IB einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • De-minimis-Erklärung (IB-Formular, siehe Downloads)
  • Schufa-Auskunft (www.meineschufa.de, "Datenübersicht nach § 34 BDSG")
  • Eigenkapitalnachweis (z.B. Kontoauszug)
  • Nachweis sonstige Einnahmen (z.B. Gründungszuschuss, ALG II, Renten)
  • Weitere Unterlagen gem. Antrag bei Übernahme von bestehenden Unternehmen

Vom Kooperationspartner:

  • Stellungnahme des Kooperationspartners

Wir empfehlen, sich vor der Antragstellung über generelle Finanzierungs- und Förderungsmöglichekiten durch die Förderlotsen kostenlos beraten zu lassen:

Christian Hank, Susann Henning, Ulrike Kiehne, Katharina Preusse

Tel.:0431 9905-3365

foerderlotse@ib-sh.de

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Aktuelle Termine:

23.05.2012 Technik- und Technologiezentrum (TÖZ), Marienthaler Straße 17, Eckernförde
Beratungssprechtag der IB und dem Technik- und Ökologiezentrum Eckernförde

24.05.2012 Kiel, Bergstraße 2 -Haus der Wirtschaft-
I.D.E.E. Informationstag der IB und der IHK zu Kiel

05.06.2012 Haus der Wirtschaft, Ahrensburg, Beimoorkamp 6
Finanzierungssprechtag der Förderlotsen der IB und der IHK zu Lübeck