Zweck und Ziel der Förderung
Im Rahmen von IB.KMUdirekt finanziert die Investitionsbank (IB) mit Unterstützung der Landesregierung kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Neben der Finanzierung von Investitionen wird auch Liquiditätsbedarf wie z.B. die Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten finanziert. Die Ablösungen von vorhandenen Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen sind dagegen ausgeschlossen.
Wer ist antragsberechtigt?
Programmteil 1:
Kleine Unternehmen bis 49 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme von max. 10 Mio. EUR (auch Freiberufler und Einzelunternehmer) in Schleswig-Holstein ab dem 25. Monat nach Eröffnung des Unternehmens
Programmteil 2:
Kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeiter und Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR (auch Freiberufler und Einzelunternehmer) in Schleswig-Holstein ab dem 25. Monat nach Eröffnung des Unternehmens
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Kreditgewährung
- Unternehmens-/Vorhabensbeschreibung mit folgenden Mindestinhalten:
- Beschreibung der aktuellen Unternehmenssituation
- Darstellung der positiven Zukunftsaussichten mit Kommentierung der
Planumsätze
- Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung - geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere kein negatives wirtschaftliches Eigenkapital
- Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein
- keine Negativmerkmale (z.B. Eidesstattliche Versicherung, Zwangsvollstreckung, Haftbefehl)
- Bei Finanzierungsanträgen über 50.000,- EUR ist eine angemessene Hausbankenbeteiligung (auch bestehende Kredite) erforderlich, sofern überwiegend Liquiditätsbedarf finanziert werden soll
Weg der Antragstellung
Ein Antragsvordruck inkl. einer Liste der einzureichenden Unterlagen steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt i.d.R. über das Kreditinstitut des Unternehmens.
Alternativ können im Programmteil 1 Anträge auch durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater oder der Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein eingereicht werden. Die IB wird daraufhin von der Hausbank das Einverständnis zur Kreditgewährung durch die IB einholen.
Art und Höhe der Förderung
Programmteil 1:
IB-Darlehen von 25 TEUR bis 100 TEUR (100 % des Finanzierungsbedarfs)
Programmteil 2:
IB-Darlehen von 50 TEUR bis 200 TEUR bei mindestens gleichhoher Beteiligung der Hausbank
Konditionen und Gebühren
- Laufzeit: zwischen 2 Jahren und 8 Jahren
- Zinssatz: bonitäts- und ratingabhängig (z. Zt. 7 - 9 % p.a. nom.)
- Zinsbindung: fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit
- Zins- u. Tilgungsrhythmus: monatlich, gleich bleibende Tilgungsraten
- Auszahlung: 100% (abzüglich Bearbeitungsentgelt)
- Vorzeitige Rückzahlung: nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich
- Bearbeitungsentgelt:
Programmteil 1: 2 % des Darlehensbetrags (erfolgt die Einreichung des Antrags über die Hausbank, erhählt diese einen Anteil von 1 %)
Programmteil 2: 1 % des Darlehensbetrags
Sicherstellung
- Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses in sofort vollstreckbarer Form vom Unternehmer (wirtschaftlich handelnde natürliche Person)
- Programmteil 1: keine banküblichen Sicherheiten notwendig
- Programmteil 2: der Hausbank stehen alle ihr bisher bestellten Sicherheiten und vorrangig die neu zu bestellenden Sicherheiten zur Verfügung. Für das IB-Darlehen haften lediglich die neu bestellten Sicherheiten und zwar nachrangig.
Sonstiges
- Eine mindestens zweijährige begleitende Beratung durch einen Unternehmensberater ist obligatorisch.
- Während der Darlehenslaufzeit ist ein kommentiertes Kennzahlenreporting einzureichen.
Dokumente zur Antragstellung
- Antrag IB.KMUdirekt [30.08.2011 - 310.5 KB]
- Selbstauskunft [27.04.2011 - 36.4 KB]
- Muster-Anschreiben der Berater [25.04.2007 - 29.6 KB]
- Muster-Anschreiben der Hausbank [25.04.2007 - 39.0 KB]
- Programminfo IB.KMUdirekt [19.01.2012 - 29.6 KB]
Wir empfehlen, sich vor Antragstellung durch die Förderlotsen kostenlos beraten zu lassen:
Christian Hank, Susann Henning, Ulrike Kiehne, Katharina Preusse
Tel.:0431 9905-3365
Nach Eingang des Antrages wird eine Eingangsbestätigung mit Angabe der künftigen Ansprechpersonen versandt.
