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Sie sind mindestens 60 Jahre alt, leben in Schleswig Holstein in Ihrer eigenen, weitgehend unbelasteten Immobilie und wünschen sich für das Alter

  • so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden selbst bestimmt und mietfrei zu leben
  • dabei Ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten
  • notwendige Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen vornehmen zu können
  • Hilfe in Haushalt oder z.B. für den Garten in Anspruch nehmen zu können
  • wenn erforderlich eine ambulante Pflege bezahlen zu können

Dazu benötigen Sie

  • zusätzliche Einnahmen neben Ihrer gesetzlichen Rente
  • für die Sie keine monatlichen Zahlungen leisten müssen

Die Lösung für Sie: Die IB.ImmoRente

Sie erhalten von uns ein Immobiliendarlehen, das wir in der Regel in monatlichen Raten - der Rente - auszahlen. Diese Rente zahlen wir Ihnen bis Sie Ihre statistische Lebenserwartung erreicht haben, bei Paaren legen wir dabei die Lebenserwartung des statistisch länger lebenden Partners zu Grunde. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Immobilie bis dahin selbst bewohnen.

 

Alternativ zur monatlichen Rente ist auch eine Einmalzahlung z.B. für die Instandhaltung oder Modernisierung Ihrer Immobilie bzw. die Kombination beider Varianten möglich.

 

Als Sicherheit für das Darlehen dient der IB eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld.

Das Darlehen wird zur Rückzahlung fällig

  • nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre statistische Lebenserwartung erreicht haben
  • zu diesem Zeitpunkt besteht alternativ die Möglichkeit, die IB.ImmoRente durch ein tilgungsfreies Darlehen zu ersetzen. Dieses ist erst mit Ihrem Tod zur Rückzahlung fällig (spätestens mit Vollendung des 110. Lebensjahres), wenn Sie Ihre Immobilie solange bewohnen. Der ursprünglich für die IB.ImmoRente geltende Zinssatz wird auch für das neue Darlehen vereinbart. Beginnend mit dem 6. Jahr nach Erreichen Ihrer statistischen Lebenserwartung zahlen Sie lediglich die Darlehenszinsen als laufende Leistung.
  • wenn Sie vor Ende der Darlehenslaufzeit versterben
  • wenn Sie vor Ende der Darlehenslaufzeit aus der Immobilie ausziehen.

Die Rückzahlung des Darlehens ist entweder über den Verkauf der Immobilie oder durch Tilgung aus anderen Mitteln möglich. Im Falle des Verkaufs der Immobilie geht ein eventuell verbleibender Restbetrag an Sie oder an Ihre Erben.

 

Wenn von zwei Partnern einer vor dem vereinbarten Laufzeitende stirbt, erhält der andere Partner die IB.ImmoRente bis zu dem ursprünglich vereinbarten Termin in gleicher Höhe weiter ausgezahlt, sofern er bis dahin die Immobilie bewohnt.

 

Wie hoch die IB.ImmoRente für Sie sein kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B.:

  • ab welchem Alter Sie die zusätzliche Rente erhalten möchten
  • welchen Wert Ihre Immobilie zum erwarteten Rückzahlungszeitpunkt hat
  • dem vereinbarten Darlehenszins

Wichtig für Sie: Die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen ändert sich während der gesamten Laufzeit nicht.

Was ist für Sie noch wichtig zu wissen?

  • Die IB.ImmoRente können Einzelpersonen, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften erhalten.
  • Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein. Bei Paaren gilt dies für beide Partner.
  • Sie müssen Eigentümer einer weitgehend unbelasteten, selbst genutzten Immobilie sein, die einen für die Zukunft ausreichenden Sicherungswert hat (keine Ferienwohnungen oder Vermietungsobjekte).
  • Um die IB.ImmoRente zu erhalten, müssen Sie gleichzeitig Darlehensnehmer und Grundstückseigentümer sein oder werden. Bei Paaren gilt dies für beide Partner.
  • Sie verpflichten sich, Ihre Immobilie instand zu halten (Dach, Fassade, Fenster, Heizung). Dafür wird bei Vertragsabschluss ein möglicher Aufwand kalkuliert, für den Sie z.B. die im Rahmen der IB.ImmoRente mögliche Einmalauszahlung einsetzen können.

Konditionen in der Übersicht

   
Darlehenshöhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Beleihungswert der Immobilie zum Ende der Laufzeit des Darlehens. Bei monatlicher Ratenzahlung darf die Rentenhöhe einen Betrag von 150 EUR nicht unterschreiten.
Bearbeitungsentgelt 1,5 % des Darlehensbetrages
Disagio wird individuell ermittelt
Bereitstellungszinsen keine
Zinsen und Zinsbindung gemäß unserer aktuellen Konditionsübersicht, fest die gesamte Darlehenslaufzeit
Auszahlungstermine jeweils am 1. eines Monats
Rückzahlung - nach Ablauf von 5 Jahren ab Erreichen der statistische Lebenserwartung
- nach Ihrem Tod (dann Zinszahlungen für tilgungsfreies Darlehen beginnend mit dem 6. Jahr ab Erreichen der statistischen Lebenserwartung)
- bei Tod oder Auszug aus der Immobilie, auch bei Umzug in ein Pflegeheim
Vorfälligkeitsentschädigung nur bei Auszug aus der Immobilie
Absicherung Eintragung einer Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages

Aktuelle Konditionsübersicht zur IB.ImmoRente

Lebenssalter bei Darlehenszusage bis einschl. 67 Jahre  
Nominalzinssatz: 4,05 %
Bearbeitungsentgelt: 1,50 %

 

Lebensalter bei Darlehenszusage 68 bis einschl. 72 Jahre  
Nominalzinssatz: 4,25 %
Bearbeitungsentgelt: 1,50 %

 

Lebensalter bei Darlehenszusage 73 bis einschl. 77 Jahre  
Nominalzinssatz: 4,25 %
Bearbeitungsentgelt: 1,50 %

 

Lebensalter bei Darlehenszusage ab einschl. 78 Jahre  
Nominalzinssatz: 4,01 %
Bearbeitungsentgelt: 1,50 %

 

(Stand 30.08.2010)

 

Alle Konditionen sind freibleibend.

 

Rahmendaten:

  • Der Zins ist für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben.
  • Der effektive Jahreszins nach PAngV, das Disagio sowie das Garantieentgelt werden individuell berechnet. Die Höhe ist abhängig vom Lebensalter bei Beginn der Rentenzahlung und der gewählten Darlehensvariante.

Wer kann Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen?

Ob die IB.ImmoRente für Sie interessant und sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Unsere Berater informieren Sie kompetent und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung. Bezogen auf mögliche monatliche Rentenzahlungen (ohne Einmalzahlung) können Sie eine unverbindliche Vorprüfung vorab selbst über unsere Internetseite vornehmen.

 

Sinnvoll kann es auch sein, wenn Sie Ihre Erben rechtzeitig über Ihre Überlegungen informieren. Ihre Erben oder auch andere Personen Ihres Vertrauens können an unseren gemeinsamen Beratungsgesprächen teilnehmen.

 

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Sie hinsichtlich der IB.ImmoRente den unabhängigen Rat der Verbraucherzentrale einholen.

Vorläufige Berechnung der IB.ImmoRente

Im WWW-Auftritt des VÖB (Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands) haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich Ihre persönliche IB.ImmoRente berechnen zu lassen: www.immo-rente.de (es öffnet sich ein neues Fenster)

Beratung und Darlehensanträge

erhalten Sie in den IB.Büros in Ihrer Nähe.

 

Die IB.ImmoRente ist eine Finanzierungslösung der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Aufgrund unserer regionalen Zuständigkeit können wir nur nur selbst genutzte Häuser und Wohnungen finanzieren, die in Schleswig-Holstein liegen.

Aktuelle Termine: