Navigation

Inhalt

Ziel und Zweck der Förderung

Im Rahmen von IB.AgrarKREDIT unterstützt die Investitionsbank landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe mit Zukunftsperspektive in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Die Finanzierungsbeteiligung der IB dient insbesondere der Förderung von Investitionen in das Umlauf- und Anlagevermögen, wie z.B. Bereitstellung von working capital, Finanzierung von Tiervermögen, Vorräten und betriebliche Erweiterungsinvestitionen, etc.

Bereits bestehende Betriebsmittellinien der Hausbanken dürfen nicht gekürzt werden.

Die Ablösung von vorhandenen Bankverbindlichkeiten ist ausgeschlossen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Landwirte, deren Betriebe in Schleswig-Holstein ansässig sind und die die Finanzierungsvoraussetzungen der IB erfüllen.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Kreditgewährung

grundsätzlich

  • während der gesamten Laufzeit muss die antragstellende Hausbank dem Kreditnehmer mindestens in gleicher Höhe wie die IB Kredite gewähren

wirtschaftliche Anforderungen

  • intakte wirtschaftliche Verhältnisse (insbesondere angemessenes wirtschaftliches Eigenkapital)
  • sofern das aktuelle Rating schlechter als DSGV-Rating 9 bzw. BVR II 2d ausgewiesen wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    - Durchschnittsrating der letzten 3 Jahre nicht schlechter als DSGV-Rating 9
      bzw. BVR II 2d
    - Nachweis über die Zukunftsfähigkeit des Kundens

Art und Höhe der Förderung

Die IB bietet IB.AgrarKREDIT als 50 %ige Ausfallgarantie für ein neues Darlehen der Hausbank an.

Das Obligo der IB beläuft sich auf mindestens 50 TEUR sowie auf maximal 250 TEUR. Das Bestandsobligo bei der IB plus das geplante neue Obligo darf 250 TEUR nicht übersteigen.

Konditionen und Gebühren

  • Darlehensvariante: Tilgungsdarlehen
  • Tilgungsfreier Zeitraum: bis zu 2 Jahre
  • Laufzeit: 4 bis 10 Jahre
  • Marge IB: risikoadjustierte Bepreisung
  • Bearbeitungsgebühr: 1/3 der durch die Hausbank vereinbarten Bearbeitungsgebühr

Sicherstellung

Das durch die Haftungsübernahme garantierte Darlehen der Hausbank ist generell banküblich abzusichern.

Weg der Antragstellung

Der Antragsvordruck steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank des landwirtschaftlichen Unternehmens.

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag auf Haftungsübernahme IB.AgrarKREDIT
  • Kopie der Kreditvorlage/Beschluss der Hausbank mit folgenden Mindestinhalten:
    - Obligo-Darstellung
    - Positive Kapitaldienstberechnung aufgrund aktueller
      Zahlenbasis, alternativ auf nachvollziehbarer Planbasis
    - Sicherheitenaufstellung nebst Bewertung
    - Beschreibung der Vermögenssituation
  • Aktueller Jahresabschluss (nicht älter als 6 Monate ansonsten zusätzlich aktuellen Geldrückbericht) plus Bilanzanalyse, alternativ LBV-Datenspiegel
  • Bilanzzergliederung der letzten drei Jahresabschlüsse und letztes Ratingsprotokoll
  • Evtl. Planzahlen bei Änderungen von betrieblichen Rahmenbedingungen sowie bei derzeit nicht gegebener Kapitaldienstfähigkeit

Ansprechpartner

Firmenkunden Finanzierung

 

Peter Rossen

Tel.: 0431 9905-3374

Fax: 0431 9905-3255

peter.rossen[at]ib-sh.de

 

Jan-Hendrik Schlüter

Telefon: 0431 9905-3432

Fax: 0431 9905-63432

jan-hendrik.schlueter[at]ib-sh.de

 

Downloads

Download

Aktuelle Termine:

23.02.2012 Kiel, Bergstraße 2 -Haus der Wirtschaft-
I.D.E.E. Informationstag der IB und der IHK zu Kiel

23.02.2012 LOG-IN, Memellandstraße 2, Neumünster
Finanzierungssprechtag der Förderlotsen der IB und der Wirtschaftsagentur Neumünster

23.02.2012 Norderstedt, Gemeinsame Geschäftsstelle der IHK zu Lübeck und der Handelskammer Hamburg, Nordport Towers, Südportal 1
Öffentliche Finanzierungshilfen für den Mittelstand in Schleswig-Holstein und Hamburg