Navigation

Inhalt

Die Rechtsverhältnisse der Investitionsbank Schleswig-Holstein werden durch Satzung geregelt, soweit nicht die Bestimmungen des Investitionsbank-Gesetzes entgegenstehen.

Der Erlass und die Änderung der Satzung obliegen der Gewährträgerversammlung; sie bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

 

 

Bitte bewerten Sie die Qualität der Informationen auf dieser Seite

  4.25 (4 Bewertungen)
  

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Fleethörn 29-31

24103 Kiel

Tel.: (0431) 9905-0

Fax: (0431) 9905-3383

info[at]ib-sh.de

Download