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Die Rechtsverhältnisse der Investitionsbank Schleswig-Holstein werden durch Satzung geregelt, soweit nicht die Bestimmungen des Investitionsbank-Gesetzes entgegenstehen.

Der Erlass und die Änderung der Satzung obliegen der Gewährträgerversammlung; sie bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

 

 

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Fleethörn 29-31

24103 Kiel

Tel.: 0431 9905-0

Fax:  0431 9905-3383

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