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Zuschüsse verstärken den Förderanreiz zum Neubau


Für den sozialen Mietwohnungsbau können ab sofort in Kombination mit zinsvergünstigten Förderdarlehen auch Zuschüsse bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden. Dafür stehen bis Ende 2018 zusätzlich 34 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein zur Verfügung.

„Die Zuschüsse verstärken den Anreiz für Investoren, bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Damit haben wir die besten Förderbedingungen seit Jahren", sagte der Vorstandsvorsitzende der IB.SH, Erk Westermann-Lammers.

In Verbindung mit den Baudarlehen der sozialen Wohnraumförderung können Investoren nun zur Sicherung der angemessenen Wirtschaftlichkeit ihrer Neubauvorhaben einen Investitionszuschuss in Höhe von 250 Euro je Quadratmeter geförderter Wohnfläche beantragen.

Die Landesregierung hatte im Dezember 2016 beschlossen, Kompensationszahlungen des Bundes für Zuschüsse im sozialen Mietwohnungsbau zu verwenden. Dafür sind jetzt die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden.

Verbände, Wohnungsunternehmen und private Vermieter hatten bereits positiv auf die Ankündigung reagiert und einen großen Bedarf an Finanzierungsmitteln aus der sozialen Wohnraumförderung angemeldet.

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