Förderung der Alphabetisierung deutschsprachiger Erwachsener durch ein Informations- und Beratungsangebot an den Volkshochschulen
Geringe Fähigkeiten im Lesen und Schreiben erhöhen die Wahrscheinlichkeit
für Arbeitslosigkeit und dauerhafte Zugehörigkeit zu sozialen Randgruppen. In Schleswig-Holstein sind schätzungsweise mehrere zehntausend deutschsprachige Erwachsene offene oder verdeckte Analphabeten. Fehlende Grundqualifikationen sind eine wesentliche Ursache für Arbeitsplatzgefährdung und ein Integrationshemmnis.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Schaffung und der Erhalt einer Infrastruktur, die aus fünf Regionalstellen in Schleswig-Holstein und dem Landesverband der Volkshochschulen besteht, für die Unterstützung von Betroffenen, Multiplikatoren, Lehrkräften und anderen Interessierten in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger ist der Landesverband der Volkshochschulen
Schleswig-Holsteins e.V.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.
Im Bewilligungszeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 wird die Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.
Rechtsgrundlagen
Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen
- Ergänzende Förderkriterien C3 [23.03.2010 - 52.7 KB]
- Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C (Bekanntmachung vom 21. Juni 2010) [01.07.2010 - 81.5 KB]
Antragsunterlagen (Blanko-Formulare)
- Antrag auf Gewährung von Zuschüssen C3 (Blanko-Formular) [19.10.2011 - 170.9 KB]
- Erstattungsantrag (blanko) [30.08.2011 - 164.8 KB]
Antragsunterlagen (interaktive Formulare)
- Antrag auf Auszahlung [19.07.2011 - 362.1 KB]
- Belegliste Zukunftsprogramme [18.12.2009 - 80.5 KB]
- Erstattungsantrag [30.08.2011 - 1.3 MB]
- (Zwischen-)Verwendungsnachweis C3 [18.11.2011 - 1.2 MB]
Sollten Sie einzelne Seiten eines Antrags mehrfach benötigen finden Sie sie hier.

