Förderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen
Mit diesem Förderangebot soll dazu beigetragen werden, die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Im Mittelpunkt steht hierbei die arbeitsmarktorientierte Beratung von Frauen zu verschiedenen berufsrelevanten Themen wie z.B. berufliche Orientierung, Bewerbung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Weiterbildung oder Kinderbetreuung.
Was wird gefördert?
Es werden Zuwendungen für Beratungseinrichtungen gewährt, deren Angebot auf die spezifischen Bedingungen weiblicher Erwerbstätigkeit und die damit einhergehenden typischen Arbeitsmarktrisiken zugeschnitten ist.
Beraten werden arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Berufsrückkehrerinnen mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können eingetragene Vereine und andere juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein, die über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen bei der Förderung von Frauen auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik und der Privatwirtschaft verfügen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.
Rechtsgrundlagen
Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen
- Ergänzende Förderkriterien C2 [24.01.2011 - 136.4 KB]
- Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C (Bekanntmachung vom 21. Juni 2010) [01.07.2010 - 81.5 KB]
Antragsunterlagen (Blanko-Formulare)
- Erstattungsantrag (blanko) [30.08.2011 - 164.8 KB]
Antragsunterlagen (interaktive Formulare)
- Antrag auf Gewährung von Zuschüssen C2 (interaktives Formular) [19.10.2011 - 807.3 KB]
- Antrag auf Auszahlung [19.07.2011 - 362.1 KB]
- Belegliste Zukunftsprogramme [18.12.2009 - 80.5 KB]
- Erstattungsantrag [30.08.2011 - 1.3 MB]
- (Zwischen-)Verwendungsnachweis C2 [18.11.2011 - 1.2 MB]
Sollten Sie einzelne Seiten eines Antrags mehrfach benötigen finden Sie sie hier.

