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Förderung von innovativen und regionalen Vorhaben zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt

Menschen mit besonderen Vermittlungshindernissen brauchen gezielte Unterstützung, um wieder in Arbeit zu kommen. Die Arbeitsmarktpolitik des Landes will hierbei durch die Förderung von innovativen und regionalen Vorhaben dazu beitragen, dass für diese Personengruppen neue Zugangsstrategien zum ersten Arbeitsmarkt entwickelt und erprobt werden, um für diese die Chancen zu erhöhen, Wege aus der Erwerbslosigkeit zu finden.

 

Was wird gefördert?

Es werden innovative und regionale Vorhaben gefördert, die in regelmäßig stattfindenden Ideenwettbewerben ausgewählt werden. Dabei können diese Wettbewerbe sowohl eine besondere Zielgruppe als auch ein Thema in den Mittelpunkt stellen. Gemeinsames Ziel der Vorhaben muss jedoch die Integration von erwachsenen Langzeitarbeitslosen (über 25 Jahren) in den Arbeitsmarkt sein.

 

Durch die Ideenwettbewerbe soll zum einen sichergestellt werden, dass Vorhaben gefördert werden, die im Vergleich zu anderen besonders Erfolg versprechend erscheinen. Zum anderen soll auf unterschiedliche regionale und ziel-gruppenspezifische Besonderheiten flexibel im Laufe der Förderperiode reagiert werden können.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

 

Für Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C am 27. April 2009 ausgewählt und beantragt wurden, wird die Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

 

Aktuelle Aufforderungen Ideenwettbewerbe

 Zur Zeit liegt keine Aufforderung vor.

Rechtsgrundlagen

Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen

Antragsunterlagen (Blanko-Formulare)

Antragsunterlagen (interaktive Formulare)

In den obigen Verwendungsnachweisen ist jeweils ein Blatt für die Aufstellung der Investitionen, der Ausgaben und der Finanzierung enthalten. Für weitere Seiten verwenden Sie bitte die folgenden Dokumente:

Monitoring